Mann mit Handschellen im Gerichtssaal.
Bildrechte: BR/Hans Mielich

Einer der Angeklagten im Gerichtssaal.

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Urteile im Prozess um Attacke in Straubinger Gefängnis

Der Fall hatte im Herbst 2022 für Aufsehen gesorgt: Vier Häftlinge sollen es in der JVA Straubing auf einen Beamten abgesehen haben. Jetzt fielen am Landgericht Regensburg die Urteile - es gab zwei Haftstrafen, aber auch zwei Freisprüche.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Am Landgericht Regensburg sind im Prozess um eine mutmaßliche Gefangenenmeuterei in der JVA Straubing vor anderthalb Jahren die Urteile gefallen. Zwei der Angeklagten erhielten weitere Haftstrafen, zwei Männer kamen mit Freisprüchen davon.

Ein Jahr und acht Monate Haft für den Hauptangeklagten

Der Hauptangeklagte, der wegen zwei Verurteilungen eine langjährige Haftstrafe absitzt, wurde vom Gericht zu einer weiteren Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 30-Jährige einen Gefängnismitarbeiter im September 2022 abgepasst, bedrängt und ihm ins rechte Auge gespuckt hatte. Im Anschluss war es laut Urteilsbegründung zu einer Rangelei gekommen, bei dem der Hauptangeklagte in Richtung des JVA-Beamten schlug – auch mit einem Zellenschlüssel. Weitere JVA-Beamte eilten schließlich herbei, dadurch konnte die Situation unter Kontrolle gebracht werden.

Die Attacke hat der 30-Jährige im Prozess weitgehend gestanden. Grund für den Angriff war demnach unter anderem eine Durchsuchung seiner Zelle im Juli 2022. Da er sich damals geweigert hatte, die Zelle zu verlassen, wendeten die Beamten offenbar unmittelbaren Zwang gegen ihn an.

Weiterer Vorfall wenig später

Nach dem Angriff auf den Mitarbeiter im September 2022 sollte der Hauptangeklagte vorübergehend in einen anderen Trakt verlegt werden. Dabei wehrte sich der 30-Jährige nach Auffassung des Gerichts mit Faustschlägen und unkontrollierten Tritten. Das wurde als versuchte Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewertet. Sowohl der angegriffene Gefängnismitarbeiter als auch der 30-Jährige selbst wurden verletzt.

Für eine Beteiligung der anderen drei ehemaligen Häftlinge der JVA Straubing an dem Angriff gibt es laut Gericht keinen Nachweis. Zwei der drei sollen nach Aufforderung des Gefängnismitarbeiters in ihre Zellen gegangen sein, der andere, ein 32-Jähriger, zog sich später ebenfalls zurück. Er wehrte sich aber, als er in einen anderen Trakt verlegt werden sollte. Auch er trug dabei Verletzungen davon. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wurde er zu vier Monaten Haft verurteilt. Die anderen beiden Männer sprach das Landgericht Regensburg frei.

Hauptangeklagter schon zum dritten Mal vor Gericht

Der Prozessanschluss in Regensburg wurde von einem großen Polizeiaufgebot begleitet. Die Angeklagten waren in Handschellen und teils auch mit Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt worden. Der Hauptangeklagte war 2017 zunächst zu fast 13 Jahren Haft verurteilt worden, weil er in einer Asylunterkunft im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech versucht hatte, einen Mitbewohner zu ermorden.

Während der Gerichtsverhandlung gegen ihn in Augsburg hatte er nach der Dienstwaffe eines Polizisten gegriffen. Daraufhin soll er versucht haben, fünf Richter und einen Staatsanwalt zu erschießen. Dafür wurde er abermals schuldig gesprochen - das bedeutete weitere zehn Jahre Haft. Nach dem Vorfall in der JVA Straubing waren die vier Häftlinge in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten in Bayern verlegt worden.

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