Der Nürnberger "Autokönig" im Gespräch mit seinen beiden Anwälten vor Gericht.
Bildrechte: BR24/Andreas Schuster

Der Nürnberger "Autokönig" Christoph Zitzmann soll einen Unfall mit der Polizei provoziert haben. Deshalb steht er vor Gericht.

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Unfall mit Polizei provoziert? Gutachter entlastet "Autokönig"

Hat der Nürnberger "Autokönig" Christoph Zitzmann einen Unfall mit einem Polizeiauto provoziert? Im Berufungsprozess am Landgericht Nürnberg-Fürth kommt ein Gutachter zu einem recht klaren Schluss – und entlastet den Angeklagten, zumindest teilweise.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Mit dem Handel teurer Luxus-Autos hat sich Christoph Zitzmann in Nürnberg einen Namen als "Autokönig" gemacht. Wegen eines Unfalls in der Silvesternacht 2020/21 hat der 54-Jährige nun erneut Ärger mit der Justiz. Bei einer Polizeikontrolle soll er derart abrupt abgebremst haben, dass das nachfolgende Polizeiauto auffuhr. Vom Nürnberger Amtsgericht wurde Zitzmann deshalb in erster Instanz wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 8.000 Euro verurteilt.

Im Berufungsprozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wird der Fall nun erneut aufgerollt. Ein Gutachter entlastete heute den mittlerweile in der Schweiz lebenden "Autokönig" – zumindest ein bisschen.

Unfall in der Silvesternacht

Unstrittig ist: Zitzmann war in der Silvesternacht 2020/21 mit seinem Mercedes SUV in der Nürnberger Innenstadt unterwegs. Wegen der Corona-Pandemie herrschten Ausgangsbeschränkungen. Bei einer Polizeikontrolle konnten sowohl Christoph Zitzmann als auch seine Begleiterin Presseausweise vorlegen. Die Beamten beanstandeten lediglich einen fehlenden Kfz-Schein. Zitzmann bekam ein kleines Bußgeld auferlegt, durfte dann aber weiterfahren. Kurze Zeit später wollte eine andere Polizeistreife den 54-Jährigen erneut kontrollieren. Im Laufertorgraben kam es dann zum Unfall: Zitzmann bremste mit seinem Mercedes ab, die Polizei krachte ihm ins Heck. Es entstand ein Schaden von rund 19.000 Euro.

Hat der "Autokönig" den Unfall provoziert?

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat Zitzmann den Unfall mit dem Polizeiauto provoziert. Er habe derart abrupt abgebremst, dass der Beamte, der im Polizeiauto hinter Zitzmann fuhr, nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte, so der Vorwurf. Der „Autokönig“ schildert den Vorfall ganz anders: er habe die Polizei bei dieser zweiten Kontrolle erst nicht gesehen. Als die Beamten ihn dann zum Stehenbleiben aufforderten und das Blaulicht anging, sei er derart erschrocken, dass er stärker abgebremst habe, brachte Zitzmann über seine Anwälte zum Ausdruck. Selbst äußern wollte er sich im Prozess nicht.

Gutachter entlastet Zitzmann ein Stück weit

Ein Gutachter kam aufgrund der Beschädigungen an den beiden Autos zu dem Schluss, dass Zitzmann vor dem Crash seinen Wagen wohl tatsächlich stärker abgebremst hat. Bei einem Abstand von fünf bis zehn Metern und einer Geschwindigkeitsdifferenz von gut 20 km/h, so wie im Prozess beschrieben, hätte der Polizist keine bzw. kaum eine Chance gehabt, den Unfall zu verhindern. Allerdings: Wenn der Beamte abgelenkt war, etwa um das Blaulicht einzuschalten, hätte wohl auch ein größerer Abstand zum Unfall führen können. Heißt für den Gutachter: der Polizeibeamte hätte den Auffahrunfall mit Zitzmanns SUV verhindern können, wenn er einen größeren Abstand gehalten hätte.

Unklar bleibt, ob der mittlerweile in der Schweiz lebende Zitzmann seinen Wagen so stark abgebremst hat, weil er, so wie er es schildert, erschrocken ist – oder ob er den Unfall provozieren wollte, so wie es die Staatsanwaltschaft sieht.

Zitzmann in erster Instanz verurteilt

In erster Instanz ging das Verfahren wegen des Auffahrunfalls in der Silvesternacht für den früheren Nürnberger "Autokönig" nicht gut aus. Vom Nürnberger Amtsgericht wurde er zu 40 Tagessätzen von je 200 Euro verurteilt, insgesamt also 8.000 Euro. Außerdem sollte Zitzmann seinen Führerschein für einen Monat abgeben. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein - obwohl der 54-Jährige nur noch wegen Nötigung und nicht wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, die die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage sah.

Urteil am 5. Februar

Nach Vernehmung der Zeugen und Anhörung der Gutachter ließ der Vorsitzende Richter durchblicken, dass er bislang keine Hinweise für den gravierenderen Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sieht. Der Vorwurf der Nötigung stehe aber weiterhin im Raum.

Der Prozess wird am 5. Februar mit den Plädoyers fortgesetzt. Anschließend soll ein Urteil fallen.

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