Hinweisschild vor Gerichtsgebäude.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Armin Weigel

Das Gerichtsgebäude in Landshut.

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Tote Seniorin in Eching: Pfleger muss in Psychiatrie

Der Fall hatte im Dezember 2022 für Schlagzeilen gesorgt: Eine 89 Jahre alte Frau wird mit schweren Verletzungen in ihrem Haus gefunden. Wenige Tage später stirbt sie. Vor Gericht kam ihr ehemaliger Pfleger. Jetzt ist der Prozess gegen ihn zu Ende.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Seniorin ist am Landgericht Landshut das Urteil gegen den ehemaligen Pfleger der Frau gesprochen worden. Die Richter ordneten für den 34 Jahre alten Mann eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an.

Nicht schuldfähig

Vom Vorwurf des Totschlags wurde der Pole freigesprochen. Er gilt als nicht schuldfähig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten zuvor auf Freispruch plädiert und eine Unterbringung des Mannes gefordert.

Dem 34-Jährigen war vorgeworfen worden, die Seniorin, die er seit August 2022 betreute, im Dezember desselben Jahres in ihrem Haus in Eching (Landkreis Landshut) misshandelt und dabei lebensgefährlich verletzt zu haben. Ein Sohn, der mit im Haus lebte, fand seine Mutter. Der Pfleger war zu diesem Zeitpunkt geflüchtet, stellte sich aber später in Regensburg der Polizei.

Entschuldigung im Prozess

Einige Tage nach der Attacke starb die 89-Jährige in einer Klinik. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Pfleger derart auf Kopf und Oberkörper der im Bett liegenden Frau eingeschlagen, dass sie zahlreiche Knochenbrüche erlitt. Der Hintergrund der Tat ist unklar.

Im Prozess hatte sich der 34-Jährige entschuldigt. Er bedauere, was geschehen sei, könne sich jedoch an die Tat selbst nicht erinnern, ließ der zur Tatzeit 33 Jahre alte Mann zwischenzeitlich über seinen Anwalt mitteilen. Die Hinterbliebenen bat er um Verzeihung.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Im Prozess stellte sich heraus, dass der Pfleger möglicherweise wegen Alkoholkonsums und eines psychiatrischen Problems nicht schuldfähig gewesen sein könnte. Er selbst gab an, er habe im Oktober angefangen zu trinken und Stimmen gehört. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

mit Material der dpa

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