BDS-nahe Aktivisten protestierten in München gegen die Siedlungspolitik Israels.
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BDS-nahe Aktivisten protestierten in München gegen die Siedlungspolitik Israels.

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Spaenle: Keine kommunalen Räume für BDS-Organisationen

Spaenle: Keine kommunalen Räume für BDS-Organisationen

Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach die Stadt München der israelkritischen Organisation BDS Räume zur Verfügung stellen muss, fordert Antisemitismus-Beauftragter Spaenle eine Expertenrunde, um neue Möglichkeiten zu prüfen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit einem Urteil am 17. November entschieden, dass die Stadt München - entgegen einem Beschluss des Stadtrats - ihre Räumlichkeiten auch für Veranstaltungen der israelkritischen Organisation BDS zur Verfügung stellen muss.

Münchens OB Dieter Reiter hat bereits angekündigt, dass er das nicht hinnehmen werde: "Antisemitismus – egal in welcher Form – darf in München und insbesondere in städtischen Räumen keinen Platz haben." Reiter kündigte an, dass er sich für eine Revision durch das Bundesverwaltungsgericht einsetzen werde.

Spaenle: "Urteil macht nun neue Schritte erforderlich"

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs mache neue Schritte erforderlich, um antisemitisch-orientierte Organisationen die Nutzung von öffentlichen Räume zu untersagen, teilte nun auch Bayerns Antisemitismus-Beauftragter Ludwig Spaenle mit.

Der CSU-Politiker ruft dazu auf, "geeignete politische und rechtliche Wege zu beschreiten, um Antisemitismus den Boden zu entziehen" - auch wenn er im Gewand der Boykottbewegung BDS gegen israelische Firmen und Einrichtungen auftrete.

Ein Mittel dazu sei, so Spaenle, dass der Staat und die Kommunen ihre Räume nicht für Veranstaltungen der BDS-Organisationen zur Verfügung stellen müssten. Spaenle würdigt ausdrücklich die Landeshauptstadt München für das "konsequente Vorgehen". Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes mache allerdings diesen bislang eingeschlagenen Weg nicht mehr möglich.

Spaenle fordert Expertenrunde, um neue Möglichkeiten zu prüfen

Spaenle fordert eine Expertenrunde mit Vertretern des Innenministeriums sowie des Justiz-, Sozial-, und Kultusministeriums, um die rechtlichen und politischen Möglichkeiten zu prüfen, eine entsprechende Nutzung kommunaler und staatlicher Räume rechtssicher zu verbieten.

Der Antisemitismus-Beauftragte kündigte darüber hinaus an, eine neue Initiative zu gründen und das Anliegen auch in die Bund-Länder-Kommission der Antisemitismusbeauftragten in Deutschland einzubringen.

Knobloch: "Symbolkraft des Münchner Beschlusses bleibt"

Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, teilte in einem Statement mit: "Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Abhaltung von Veranstaltungen mit BDS-Bezug in städtischen Münchner Räumlichkeiten hat mich sehr enttäuscht. Der Landeshauptstadt München danke ich nichtsdestotrotz für ihren wichtigen und richtungweisenden Beschluss aus dem Jahr 2017, dessen Symbolkraft ungebrochen bleibt."

Knobloch: "BDS steht weltweit für fundamentalen und aggressiven Israelhass"

Knobloch erklärte weiter, dass es "angesichts von immer mehr judenfeindlichen Beleidigungen und Übergriffen" wichtig sei, Judenhass in all seinen Formen zu bekämpfen.

Dazu zähle ganz klar auch die als "Antizionismus bemäntelte Umwegkommunikation, die den Staat Israel als kollektive jüdische Körperschaft aussondert und delegitimiert." Die Boykottkampagne BDS stehe wie keine andere Initiative weltweit für diesen "fundamentalen und aggressiven Israelhass" und sei daher "völlig zurecht" unter anderem vom Deutschen Bundestag als antisemitisch eingestuft worden, so Knobloch.

Gericht bewertet Grundrecht der Meinungsfreiheit höher

Der 4. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes begründete seine Entscheidung mit dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung, die höher zu bewerten sei. "Einem Bewerber allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zu verwehren, verstoße gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit", heißt es in der Urteilsbegründung.

💡 Was will die BDS-Kampagne?

„Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“, abgekürzt "BDS", ist eine internationale Kampagne, die den Staat Israel wirtschaftlich, kulturell, militärisch, wissenschaftlich und politisch isolieren will, um ihre Ziele durchzusetzen. Diese sind: "Beendigung der Besatzung und Kolonialisierung des 1967 besetzten arabischen Landes und Niederreißen der Mauer", "Anerkennung der Grundrechte der arabisch-palästinensischen BürgerInnen Israels auf vollständige Gleichberechtigung" und "Achtung, Wahrung und Unterstützung des Rechts der palästinensischen Flüchtlinge, wie in UN-Resolution 194 festgelegt, auf Rückkehr zu ihren Wohnstätten und Schadensersatz bei Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums oder auf Entschädigung für den Fall, dass sie nicht zurückkehren wollen."

Die BDS-Kampagne bezeichnet sich selbst als eine "recht-basierte, gewaltfreie Aktionsform, die endet, sobald Israel internationalem Recht und den universellen Prinzipien der Menschenrechte nachkommt".

Führende BDS-Vertreter bestreiten offen das Existenzrecht Israels und wollen diesen Staat abschaffen.

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