Das Fahrgeschäft Hot Shot auf dem Gäubodenvolksfest
Bildrechte: BR/Sebastian Grosser

Das Fahrgeschäft Hot Shot auf dem Gäubodenvolksfest

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Seil von Gäubodenvolksfest-Fahrgeschäft reißt: Mädchen verletzt

Auf dem Gäubodenvolksfest in Straubing hat es erneut einen Unfall in einem Fahrgeschäft gegeben. Bei einer Art Bungee-Schleuder riss beim Vorspannen ein Seil, wobei eine 14-Jährige leicht verletzt wurde. Die Polizei ermittelt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Auf dem Gäubodenvolksfest hat es den dritten Unfall mit einem Fahrgeschäft binnen drei Tagen gegeben. Am Dienstagnachmittag sei eine 14-Jährige leicht verletzt worden, als beim Vorspannen ein Seil eines kugelförmigen Fahrwagens riss, teilte die Polizei am Dienstagabend in Straubing mit.

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Technisches Gutachten angeordnet

Die Kugel habe plötzlich einen Ruck nach unten gemacht. Die 14-Jährige hatte darin mit einem 40-Jährigen gesessen, der unverletzt blieb. Die Kugel werde normalerweise durch zwei Bungeeseile in die Luft geschleudert. Die Polizei hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen, der Veranstalter hat ein technisches Gutachten angeordnet. Der Betrieb des Fahrgeschäfts wurde eingestellt.

Bungee-Fahrgeschäft vorschriftsmäßig gewartet

Mittlerweile hat die zuständige Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH Stellung dazu bezogen. Auf BR-Anfrage erklärt der stellvertretende Betriebsleiter Daniel Winklmaier, dass man direkt nach dem Unfall mit dem zuständigen Schausteller in Kontakt getreten sei. Das Fahrgeschäft "Hot Shot" wurde demnach ordnungsgemäß von der Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA) geprüft und abgenommen. Die elastischen Seile des Fahrgeschäfts dürfen nach Herstellerangaben für 350 "Abschüsse" verwendet werden. In Deutschland wurde diese Zahl aber noch mal auf 300 reduziert. Beim Spannen wirken große Zugkräfte auf das Seil.

Das in Straubing verwendete Seil war aber erst am Sonntag (14.08.) neu eingesetzt worden und war laut Schaustellerangaben damit noch weit von der maximalen Nutzungszahl entfernt.

Polizei beschlagnahmt gerissenes Seil

Wie Winklmaier weiter mitteilt, ist beim Spannen des Seils der elastische Kautschuk-Teil gerissen. Dieser besteht aus rund 1.000 Einzelfäden. In Takt blieb dabei der sogenannte Überdehnungsschutz, der zur Absicherung angebracht ist. Die Schleuderkugel hätte also auch beim Abfeuern nicht unkontrolliert umherfliegen können. Die Polizei hat das gerissene Seil beschlagnahmt und zu weiteren Untersuchungen mitgenommen. Die LGA wird heute das Fahrgeschäft zusätzlich untersuchen.

Fahrgeschäft seit 20 Jahren ohne Zwischenfall

Laut Daniel Winklmaier war das Fahrgeschäft in diesem Jahr schon an acht Orten aufgestellt. Seit 20 Jahren werde es ohne Zwischenfälle betrieben. Der betroffene Schausteller wollte sich auf BR-Anfrage nicht äußern. Wie Daniel Winklmaier von der Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH betont, sei die Zusammenarbeit mit ihm sehr gut: "Wir alle sitzen im selben Boot. Wie es momentan aussieht, war das ein sehr bedauerlicher Materialfehler, der trotz aller Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen nicht verhindert werden konnte."

Dritter Unfall in diesem Jahr

Auf dem Gäubodenvolksfest hatte es auch an den beiden Tagen zuvor jeweils einen Unfall mit einem oder einer Leichtverletzten gegeben. Am Montagabend war eine Frau von einem Fahrgeschäft mitgezogen und leicht verletzt worden. Die 30-Jährige hatte ihr Kind auf das Kinder-Karussell gesetzt, als ein Mitarbeiter das Fahrgeschäft startete, wie die Polizei ebenfalls am Dienstag mitteilte. Demnach verkeilte sich der Fuß der Mutter in der Führungsschiene. Sie kam in ein Krankenhaus, ihr Kind blieb unverletzt. Gegen den Mitarbeiter wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

Am Sonntagabend war laut Polizei ein Volksfestbesucher bei einer Fahrt in einem Fahrgeschäft für Kinder leicht verletzt worden. Eine erste Überprüfung der Ermittler hatte keine technischen Mängel ergeben. Aussagen von Zeugen werden aktuell noch ausgewertet. Die Polizei bat Volksfestbesucher, die Angaben zum Hergang des Vorfalls machen können, sich zu melden.

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