Teilnehmer eines Neonazi-Aufmarsches
Bildrechte: pa/dpa/Patrick Pleul
Bildbeitrag

Teilnehmer eines Neonazi-Aufmarsches

Bildbeitrag
>

Schmuggel von Munition: Bewährung für Neonazi in Hof

Schmuggel von Munition: Bewährung für Neonazi in Hof

Das Amtsgericht Hof hat einen Neonazi aus Hessen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte Munition für Sturmgewehre und Schrotflinten nach Deutschland geschmuggelt.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell.

Sechs Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe: So lautete heute das Urteil für einen Neonazi aus Hessen am Amtsgericht Hof. Der Angeklagte Tobias V. muss 2.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein bezahlen.

Schmuggel von Munition

Dem 27-Jährigen wurde die unerlaubte Einfuhr von 24 Patronen in die Bundesrepublik vorgeworfen, darunter Munition für Sturmgewehre und Schrotflinten. Vor Gericht zeigte sich der nicht vorbestrafte Angeklagte geständig.

Staatsanwaltschaft: Gefängnis gefordert

Die Staatsanwaltschaft Hof forderte eine siebenmonatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro. Der Verteidiger plädierte für eine Geldstrafe.

Ersten Gerichtstermin versäumt

Bereits im April sollte der Neonazi vor dem Amtsgericht Hof zum Prozess erscheinen, fehlte aber unentschuldigt. Der Vorsitzende Richter erließ einen Haftbefehl. Der Neonazi wurde einen Tag später an seiner Arbeitsstelle festgenommen, wie der Pressesprecher des Amtsgerichtes Hof dem Bayerischen Rundfunk mitteilte. Vor Gericht erklärte V. über seinen Anwalt, er habe den Termin versehentlich verwechselt.

Schießübung von "Combat 18" in Tschechien

Dem Prozess vorausgegangen war eine zweitätige Schießübung deutscher Rechtsextremisten der Gruppe "Combat 18" in Tschechien im September vergangenen Jahres. Die deutschen Behörden hatten offenbar von dem Schießtraining gewusst und insgesamt zwölf Personen beim Grenzübertritt im oberfränkischen Schirnding (Lkr. Wunsiedel) kontrolliert. Auch die GSG9, die Anti-Terror-Spezialeinheit der Bundespolizei, war im Einsatz.

Angeklagter ist Mitglied von "Combat 18"

Der in Hof Angeklagte Tobias V. soll laut Sicherheitsbehörden der gewalttätigen und rechtsextremen Gruppe "Combat 18" ("C18") angehören. Übersetzt heißt "Combat 18" "Kampftruppe Adolf Hitler": Die Zahl 18 steht für AH, den ersten und den achten Buchstaben im Alphabet.

Hintergrund: "Combat 18"

Die Gruppierung war 1992 in England gegründet worden und gilt als bewaffneter Arm der in Deutschland verbotenen Gruppierung "Blood and Honour". Propagiert wird ein "führerloser Widerstand". Eigenständige "C18"-Zellen sollen demnach mit Bombenanschlägen und Exekutionen einen Rassenkrieg auslösen.

"Combat 18" war vor allem in den 1990-er Jahren aktiv und wird für Bombenanschläge, Morde und Mordversuche verantwortlich gemacht. In Deutschland trat die Gruppe in den vergangenen Jahren nicht öffentlich in Erscheinung. Laut Innenministerium existiert seit 2013 wieder eine Gruppe in Deutschland, die unter dem Namen "Combat 18" auftritt. Deren Mitglieder wohnen demnach im ganzen Bundesgebiet, auch in Bayern.

Verbindung zum NSU

Das Vorgehen des rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) erinnert stark an die Idee des bewaffneten Kampfes von "Combat 18". So heißt es in einer Terroranleitung der Gruppe, die Kämpfer sollen "Todeslisten" führen, in kleinen Zellen operieren, Nagelbomben gegen Migranten einsetzen und keine Bekennerschreiben hinterlassen. All diese Komponenten weist auch der NSU auf.