Der Angeklagte vor dem Landgericht Landshut
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Der Angeklagte vor dem Landgericht Landshut

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Schüsse in LA: Elfeinhalb Jahre Haft für Angeklagten

Der Angeklagte im Landshuter Prozess um tödliche Schüsse auf den Straßen von Los Angeles muss für elfeinhalb Jahre in Haft. Das hat das Landgericht entschieden. Der Mann war nach der Tat geflohen und am Flughafen München festgenommen worden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Der amerikanisch-iranische Staatsbürger, der sich wegen der Tötung eines Mannes in Los Angeles vor dem Landgericht Landshut verantworten musste, wurde schuldig gesprochen und wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Davon muss der Verurteilte drei Jahre und neun Monate im Direktvollzug verbringen, anschließend soll er in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Weil er bereits seit mehr als drei Jahren in Haft ist, steht die Überführung in die Einrichtung noch in diesem Jahr an.

Mann mit sechs Schüssen getötet

Der 25-Jährige hat im Oktober 2018 in Los Angeles insgesamt sechs Schüsse auf einen Bekannten abgefeuert und den am Boden liegenden Mann anschließend überfahren. Der Täter begab sich auf die Flucht und versuchte, über Mexiko und Deutschland in den Iran zu gelangen. Am Flughafen München wurde er festgenommen.

In der Urteilsbegründung heißt es, der Täter habe in voller Tötungsabsicht gehandelt, dafür würden unter anderem die Schüsse auf ein am Boden liegendes Opfer sprechen. Er habe ein "hässliches Tatbild" hinterlassen. Um Mord handele es sich mangels niederer Beweggründe aber nicht. Der Täter habe unter Alkohol und Drogen gestanden. Von einem psychiatrischen Gutachter wurde zudem eine "Persönlichkeitsakzentuierung" attestiert, diese äußere sich durch Aggressivität, Dissozialität oder in paranoiden Zügen. Der Täter sei keinem Plan gefolgt, vielmehr sei das Verbrechen das Resultat einer zunehmenden Eskalation gewesen.

Forderungen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren wegen Totschlags und die Unterbringung in einer Entzugsanstalt gefordert. Der Angeklagte habe in voller Tötungsabsicht und mit einer hohen Brutalität gehandelt. Die Tat sei "hinrichtungsgleich" verübt worden. Für den Angeklagten spreche jedoch, dass er Reue gezeigt und sich entschuldigt habe. Von einer verminderten Schuldfähigkeit sei aber nicht auszugehen. Der 25-Jährige habe zwar unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden, er sei aber dennoch in der Lage gewesen, komplexe und strukturierte Handlungen vorzunehmen.

Die Nebenklagevertretung hatte zuerst eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt, dann aber angegeben, sich angesichts "eines zu erwartenden Urteils wegen Totschlags" den Ausführungen der Staatsanwaltschaft anschließen zu wollen.

Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und die Unterbringung in einer therapeutischen Einrichtung gefordert. Der Angeklagte übernehme "die volle Verantwortung" für die Tat. Er zeige sich selbstkritisch und habe einen großen Änderungswillen, den er auch schon in den zurückliegenden Jahren seit der Tat im Oktober 2018 an den Tag gelegt habe. Die Tat sei als Totschlag zu klassifizieren.

Täter entschuldigt sich bei den Angehörigen

Zum Abschluss der Verhandlung hatte sich der Angeklagte noch persönlich geäußert. Er habe dem Opfer, seiner Familie und seinen Freunden großen Schmerz zugefügt. Zunächst auf Englisch, später auch auf Deutsch sagte er: "Ich bin bereit, die volle Verantwortung zu übernehmen. Ich möchte mich ehrlich und aufrichtig entschuldigen."

💡 Hintergrund:

Der heute 25-Jährige wurde im Oktober 2018, fünf Tage nach der Tat, am Flughafen München festgenommen. Eigentlich hätte er auf Gesuch der USA ausgeliefert werden sollen, dagegen konnte er aber vorgehen, das Bundesverfassungsgericht entschied zu seinen Gunsten. Begründet wurde diese Entscheidung mit drohenden Haftbedingungen, die nicht im Einklang mit der europäischen Menschenrechtskonvention stehen.

Auch die Haftstrafe wird der Verurteilte voraussichtlich in Deutschland absitzen, hieß es am Donnerstag. Zwar sei eine Abschiebung in die USA grundsätzlich möglich, dort könnte ihm aber erneut der Prozess gemacht werden – dann wären erneut die Haftbedingungen möglich, wegen der der Verurteilte schon zuvor einer Auslieferung entkommen konnte.

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