Wegen der Vorwürfe um Parteispenden und verdeckte Wahlkampfhilfe stand der ehemalige OB-Kandidat der CSU, Christian Schlegl vor dem Landgericht Regensburg. Heute fiel das Urteil: Schlegl muss wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung 20.000 Euro Strafe zahlen.
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Wegen der Vorwürfe um Parteispenden und verdeckte Wahlkampfhilfe stand der ehemalige OB-Kandidat Schlegl vor dem Landgericht Regensburg.

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Prozess um Regensburger Wahlkampfgelder: Geldstrafe für Schlegl

In einem weiteren Prozess rund um Zahlungen im Regensburger Kommunalwahlkampf 2014 hat das Landgericht Regensburg den ehemaligen CSU-OB-Kandidaten Christian Schlegl zu einer Geldstrafe verurteilt - wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Entscheidung in Regensburg: Das Landgericht hat im Prozess um die Wahlkampffinanzierung den ehemaligen Kandidaten der CSU für das Oberbürgermeisteramt der Stadt, Christian Schlegl, wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 13 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese beträgt 200 Tagessätze à 100 Euro, also insgesamt 20.000 Euro. Dabei ging es um den Komplex der Wahlkampfkostenübernahme.

Vom Vorwurf der Falschaussage sprach das Gericht Schlegl frei.

Gericht: Aktiv an Scheinrechnungen mitgearbeitet

Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass Schlegl in insgesamt 13 Fällen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig ist. Ein Regensburger Immobilienunternehmer hatte den Wahlkampf des Kandidaten im Jahr 2014 mit insgesamt rund 50.000 Euro unterstützt. Dafür zahlte sein Unternehmen Rechnungen der Agentur von Schlegls Wahlkampfmanager. Das Unternehmen erhielt dafür aber nur für einen sehr kleinen Bruchteil der Summe tatsächlich Gegenleistungen. Die Rechnungen wurden aber trotzdem als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht, wodurch ein Steuerschaden von rund 80.000 Euro entstand.

Das Vorgehen hat Schlegl nach Auffassung des Gerichts mit dem Immobilienunternehmer direkt abgesprochen und seinen Wahlkampfmanager dazu überredet. An der Erstellung der Scheinrechnungen habe er aktiv mitgewirkt, so das Gericht. Somit sei er der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig.

Schlegl ist vorbestraft

Das Gericht stellte ebenfalls fest, dass Schlegl aus dem Wahlkampfbudget des Immobilienunternehmers rund 10.000 Euro für sich selbst abgezweigt hat. Dafür stellte er wiederum der Wahlkampfagentur 60 Stunden Beratertätigkeit ohne klar erkennbare Gegenleistung in Rechnung. Da die Wahlkampfagentur die Rechnungen ebenfalls steuerlich geltend machte, entstand somit ein Steuerschaden von rund 4.000 Euro. Durch die Verurteilung zu einer Geldstrafe über 200 Tagessätze ist Christian Schlegl somit vorbestraft.

Hohe Belastung zugunsten Schlegls berücksichtigt

Zu Gunsten des CSU-Kandidaten berücksichtigte das Gericht die hohe und lang andauernde Belastung durch das Verfahren und die damit einhergehende Berichterstattung in den Medien und dass er sich zuvor nichts zu Schulden kommen hat lassen. Zudem sei der Steuerschaden nicht sehr hoch, so der Vorsitzende Richter. Negativ wertete das Gericht, dass Schlegl seinen Wahlkampfmanager in die Machenschaften hineingezogen hat und sich finanziell durch seine eigenen Scheinrechnungen an die Agentur auch selbst bereichert hat.

Keine Beteiligung an Strohmannsystem

In den übrigen Anklagepunkten sprach das Gericht den Angeklagten frei. Eine falsche Aussage im Prozess gegen den ehemaligen Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs sah das Gericht nicht. Auch für eine direkte Beteiligung Schlegls an einem weiteren Spenden-Strohmannsystem für seinen Wahlkampf sah das Gericht keine Beweise. Hier waren Spenden des Immobilienunternehmers in Höhe von 40.000 Euro zuerst an eine Kanzlei geflossen und dann von dieser über mehrere Strohmänner als Spenden in Schlegls Wahlkampfkasse geflossen.

Der Organisator dieses Strohmannsystems hatte Schlegl in diesem Punkt schwer belastet, das Gericht glaubte dem Zeugen aber nicht. "Wir sind hundertprozentig überzeugt, dass uns der Zeuge angelogen hat." Schlegl habe nicht gewusst, dass das Geld ursprünglich vom Immobilienunternehmer stamme. Vielmehr habe Schlegl angenommen, dass der Organisator die Strohmänner als Spender angeworben habe.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schlegl sagte beim Verlassen des Gerichtes, er habe Fehler gemacht, trage dafür die Verantwortung und könne die Strafe akzeptieren. Sein Verteidiger ließ offen, ob er für seinen Mandanten Revision einlegen will.

Ein weiterer Prozess im Zusammenhang mit Wahlkampfspenden in Regensburg soll am 8. November beginnen. Dann steht der CSU-Landtagsabgeordnete Franz Rieger vor Gericht. Ihm werden Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Einwerbung und Verschleierung von Wahlkampfspenden im Jahr 2013 vorgeworfen. Rieger kandidierte damals für den Bayerischen Landtag. Der Politiker weist die Vorwürfe zurück.

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