Der wegen des Besitzes und der gewerbsmäßigen Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften Angeklagte sitzt vor Prozessbeginn am Landgericht im Gerichtssaal und verdeckt sein Gesicht.
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Der Angeklagte verbarg sein Gesicht vor den Fotografen.

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Prozess um Kinderpornografie: Angeklagter räumt Vorwürfe ein

Zum Auftakt des Prozesses wegen Besitzes und Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften am Münchner Landgericht hat der Angeklagte alle Vorwürfe eingeräumt. Er habe aus Geldnot gehandelt, sagte der 54-jährige Heilerziehungspfleger.

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Der Prozess wegen Besitzes und Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften gegen einen 54-Jährigen am Münchner Landgericht hat mit einem Geständnis begonnen. Der Angeklagte räumte alle Vorwürfe ein. Der Verteidiger des Heilerziehungspflegers aus Petershausen (Kreis Dachau) hatte ein "Pauschalgeständnis" seines Mandaten angekündigt.

Menge des Materials sprengt Kapazitäten der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, auf einer Filesharing-Plattform im Zeitraum zwischen Januar 2021 und Februar 2023 insgesamt gut 1,5 Terabyte an Fotos und Videos zum Download angeboten zu haben – so viel, dass die Staatsanwaltschaft die Sichtung des Materials irgendwann einstellen musste, wie der Vorsitzende Richter, Francisco Sauter Orengo, erklärte. Der Anklage zufolge zeigen diese jeweils schweren sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen. Allein für Besitz kinderpornografischer Schriften sieht das Strafrecht eine Haftstrafe zwischen einem und zehn Jahren vor.

Angeklagter: Habe etwas sehr Schlechtes getan

Es sei ihm sehr peinlich, über die Angelegenheit zu sprechen, sagte der Angeklagte bei der Verhandlung vor der 4. Strafkammer des Landgerichts München II. Ihm sei bewusst, dass er etwas sehr Schlechtes getan habe. "Ich habe durch meine Taten diesen Menschen noch mal wehgetan." Laut Anklage hat der Mann durch das Anbieten der Fotos und Videos im genannten Zeitraum gut 85.000 Euro eingenommen. Da er wegen seiner Spielsucht online viel Geld verloren habe, sei ihm dieses "schnell verdiente" Geld willkommen gewesen. Der Vorsitzende Richter zeigte sich darüber vorerst skeptisch: Weder Geldnot noch Spielschulden seien aus den Kontounterlagen ersichtlich.

Der Richter hob jedoch hervor, dass sich der Angeklagte im Zuge seiner Festnahme kooperativ verhalten habe, etwa indem er den Ermittlern Passwörter zu seinen Accounts mitteilte. Seit seiner Festnahme im Februar vergangenen Jahres sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim in Haft.

Entscheidender Hinweis kam aus den USA

Zum Abschluss des ersten Verhandlungstags sagten zwei Beamtinnen der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck aus. Sie schilderten den Ermittlungshergang. Demnach wurden die Behörden durch eine internationale Kooperation auf die Aktivitäten des Angeklagten aufmerksam. Ein US-amerikanischer Provider hatte ein hochgeladenes Foto an die ebenfalls in den USA ansässige Organisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) gemeldet. Diese gab den Verdachtshinweis an das Bundeskriminalamt weiter.

Beim nächsten Verhandlungstermin am 11. März wird ein IT-Forensiker der Kriminalpolizei Aussagen über die genaue Sichtung der Datenträger des Angeklagten machen. Auch soll dessen finanzielle Situation weiter Thema sein. Dazu wird ein sachverständiger Ermittler gehört. Insgesamt sind in den kommenden zwei Wochen vier weitere Verhandlungstermine anberaumt.

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