Der jetzt verurteilte Arzt mit seinem Verteidiger
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Passauer Maskenurteil: Ärzteverband sieht Signalwirkung

Im Prozess um falsche Maskenatteste hat das Amtsgericht Passau einen Arzt unter anderem zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Ärzteverband sieht in dem Urteil eine Entscheidung mit Signalwirkung.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Für den Ärzteverband hat das Maskenurteil des Amtsgerichts Passau gegen den Frauenarzt Ronald Weikl durchaus auch Signalwirkung. Ärztliche Atteste müssten glaubhaft sein, betonte Wolfgang Schaaf vom Ärztlichen Bezirksverband Niederbayern im BR-Interview.

Verlässlichkeit von Attesten soll gewährleistet sein

Seine größte Sorge bei der ganzen Geschichte sei gewesen, dass ärztliche Atteste entwertet würden, wenn der Eindruck entstehe, dass weltanschauliche Aspekte eine Rolle spielten.

"Ein ärztliches Attest muss weiter auf Untersuchungsergebnissen und dem Stand der Wissenschaft beruhen. Darauf muss sich zukünftig jeder und jede verlassen können." Dr. Wolfgang Schaaf

Überrascht habe ihn das Urteil nicht. Die Faktenlage im Fall des Passauer Frauenarztes sei eindeutig gewesen. Der Verurteilte sei auch frühzeitig vom Verband aufmerksam gemacht worden, dass er sich auf rechtlich nicht sicherem Boden befinde.

Unterschiedliche Ansichten in der Ärzteschaft

Aus der Sicht Schaafs teilen sehr wenige Ärzte und Ärztinnen die Auffassung des verurteilten Mediziners: "Wir haben im ärztlichen Bezirksverband Niederbayern 6.700 Ärzte und Ärztinnen. Neben Weikl ist es vielleicht eine Handvoll, die ähnlich agiert, wenngleich nicht ganz so radikal. Wir bewegen uns da im Promille-Bereich. Es kann der Eindruck entstehen, dass es viele sind, weil diese wenigen sehr laut sind und viel Wirbel machen."

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Der Passauer Arzt Ronald Weikl hatte zu Beginn der Corona-Pandemie in Dutzenden Fällen falsche Atteste ausgestellt, die die Patienten aus angeblich medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreiten. Das Amtsgericht verurteilte den 59-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, einem teilweisen Berufsverbot und zu einer Geldbuße von 50.000 Euro. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

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