Miniaturfigur im Dirndl und mit Bierkrügen auf 500-Euro-Schein (Symbolbild)
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Oktoberfest vor Gericht: Reservierungen, Wiesn-Hendl und Dubai

Drei Verfahren rund um die Wiesn beschäftigen Münchner Gerichte am Mittwoch und Donnerstag: Es geht um Bier und Hendl für Polizisten, überteuerte Reservierungen - und ein Oktoberfest im fernen Dubai.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Das Oktoberfest ist ein Mega-Event - auch wenn es jetzt zwei Jahre lang coronabedingt pausieren musste: Millionen Besucher, Millionen Liter Bier und viele Millionen Euro Umsatz. So finden am Mittwoch und Donnerstag gleich drei Prozesse zur Wiesn statt.

Gerichtsprozess um Gutscheine für Polizei

Anm heutigen Mittwoch steht der langjährige Sprecher der Wiesn-Wirte, Toni Roiderer, vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Vorteilsgewährung in vier Fällen vor. Der Grund: Er hatte Polizisten mehrere Gutscheine für je ein Wiesn-Hendl und eine Maß Bier in seinem Festzelt auf der Wiesn gegeben. Gesamtwert: 4028,59 Euro. Roiderer bestreitet das gar nicht - sieht aber nicht ein, warum das strafbar sein soll. Welche Polizisten die Gutscheine letztlich bekommen hätten, wisse er nicht einmal.

Roiderer ist sich keiner Schuld bewusst

Roiderers Ansicht nach hätte das Verfahren gegen ihn längst eingestellt werden müssen – "weil das im Bagatellbereich ist". Gegen einen Strafbefehl hat er Einspruch eingelegt, "weil ich mir keiner Schuld bewusst bin", wie er betont. Darum kommt es nun zur Verhandlung vor dem Amtsgericht München. Gegen den Polizisten, der die Marken in Empfang nahm, wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers bereits "im Strafbefehlsweg wegen Vorteilsnahme eine Geldstrafe verhängt".

Prozess um Handel mit Tischreservierungen

Nicht straf- sondern zivilrechtlich geht es dann am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München um einen ganz anderen Fall: Das Gericht muss sich mit der Frage beschäftigen, ob der Handel mit Tischreservierungen "im Wege des Zweitmarkts" zulässig ist oder nicht.

Händler von Festzelt-Platz-Reservierungen in Berufung

Die Betreiber des Festzeltes "Ochsenbraterei" haben einen Händler nämlich verklagt, weil er Reservierungen in ihrem Zelt anbot. Das Landgericht München I hatte der Klage stattgegeben, der Händler ging dagegen in Berufung. Nach Gerichtsangaben ist es der erste in einer Reihe ähnlicher Fälle, der nun in zweiter Instanz obergerichtlich behandelt wird.

Oktoberfest in Dubai – Streit um Formulierung

Ebenfalls am Donnerstag und ebenfalls am Münchner OLG geht der Blick dann auch in die Ferne: Das Gericht muss sich mit der Frage befassen, ob ein in Dubai geplantes Oktoberfest auch so heißen darf. Die Stadt München hatte 2021 beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es den Veranstaltern untersagte, mit Formulierungen wie "Dubai Oktoberfest", "Oktoberfest goes Dubai" oder "Das traditionelle Oktoberfest am Ort der EXPO 2021 Weltausstellung" für die geplante Veranstaltung in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu werben.

Veranstalter will Urteil nicht akzeptieren

Dagegen legten die Veranstalter Berufung ein. Ihre Begründung: Das Kennzeichnen "Oktoberfest" werde vielfach verwendet und sei "kennzeichnungsschwach". Der Chef der Münchner Wiesn, Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner, hatte nach dem Landgerichts-Urteil im vergangenen Jahr gesagt, er sei "erleichtert" über die Entscheidung.

Wiesnchef: Ruf des Oktoberfests nimmt Schaden

Die pandemiebedingte "Oktoberfest"-Lücke zum Geldverdienen zu nutzen, sei "schäbig". Der Ruf der Wiesn könne durch die Kopie so schweren Schaden nehmen, dass Besucher auch das Original nicht mehr besuchen wollen.

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