Unter anderem soll die Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Landräte wegfallen.
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Archivbild: Das Rathaus in am Marienplatz in München. Nicht nur für die bayerischen Rathäuser wird sich 2024 einiges ändern.

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Was sich 2024 für die bayerischen Kommunen ändert

Neues Jahr, neue Regelungen – das gilt auch für Bayerns Städte und Gemeinden. Zum 1. Januar sind im Freistaat einige neue Gesetze in Kraft getreten. BR24 stellt die wichtigsten Punkte vor.

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2024 wird sich in Bayern einiges ändern - auch in den bayerischen Rathäusern. BR24 liefert einen Überblick.

Altersgrenze für Landräte und Bürgermeister gekippt

Die Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeisterinnen oder Landräte war lange umstritten. Laut bayerischem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz konnte derjenige nicht gewählt werden, der "am Tag des Beginns der Amtszeit das 67. Lebensjahr vollendet hat". Das ändert sich jetzt. Die Altersgrenze fällt ersatzlos weg.

Von der Abschaffung profitieren könnte etwa der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter von der SPD. Er wäre eigentlich bei der nächsten Kommunalwahl zu alt, um noch einmal antreten zu können. Eine andere umstrittene Altersgrenze bleibt aber: Die Altersuntergrenze für das Amt des Ministerpräsidenten – nur, wer mindestens 40 Jahre alt ist, kann dieses Amt übernehmen.

Kinderbetreuung bei Gemeinderatssitzungen

Das Kommunalrecht wird in Bayern ganz grundsätzlich reformiert. Beispielsweise soll die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister schon in Gemeinden ab 2.500 Einwohnern in der Regel hauptamtlich tätig sein.

Weil es auch in Bayern immer schwieriger wird, Bürgermeisterinnen oder Gemeinderäte zu finden, will der Freistaat mehr Menschen dazu motivieren, ein kommunales Ehrenamt zu übernehmen. Familie und Ehrenamt sollen besser vereinbar werden. Die Stadt oder Gemeinde kann ab jetzt die Kosten für die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen übernehmen, während der oder die Ehrenamtliche beispielsweise in einer Gemeinderatssitzung ist. Allerdings: Die bezahlte Kinderbetreuung ist für die Kommunen nicht verpflichtend, auch wenn die Staatsregierung ausdrücklich für die Kostenübernahme wirbt.

Bayern soll digitaler werden

Schon während der Hochphase der Corona-Pandemie war es an einigen Orten möglich, Gemeinderatssitzungen im Internet mitzuverfolgen. Das wird jetzt dauerhaft gesetzlich geregelt. Die Städte und Gemeinden dürfen hybrid tagen. Sie können jetzt etwa Menschen übers Internet zuschalten. Sie dürfen auch einen Livestream der Sitzungen einrichten. Eine Mediathek mit den Aufzeichnungen ist ebenfalls erlaubt.

Auf diese Weise soll es einfacher sein, die Kommunalpolitik zu verfolgen. Statt ins Rathaus zu fahren, ist man mit einem Klick von zu Hause aus dabei. Allerdings: Auch dieses Angebot ist nicht verpflichtend. Es müssen zwei Drittel der Stadt- oder Gemeinderatsmitglieder zustimmen. In Bayreuth hat Ende 2023 der Stadtrat seine Livestream-Übertragungen aus dem Rathaus nach sechs Jahren wieder eingestellt. Zu teuer und zu wenige Zugriffe, lautete die Begründung.

Mehr Geld für Privatschulen

Montessorischulen, Waldorfschulen oder beispielsweise auch kirchliche Schulen sind Privatschulen, werden aber vom Staat unterstützt. Dieser sogenannte Betriebszuschuss wird jetzt angehoben. Die Schulen sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, ihre Lehrerinnen und Lehrer besser zu bezahlen. Das Ziel: Die Finanzierung der Privatschulen auf Dauer sicherzustellen.

Ein Erfolg für die Schülerinnen und Schüler von Privatschulen, die dafür auf die Straße gegangen waren. Sie hatten befürchtet, dass immer mehr Privatschulen wegen zu wenig Geld schließen müssten.

Der Verband Bayerischer Privatschulen sieht aber noch einen weiten Weg, bis private und staatliche Schulen gleichberechtigt nebeneinanderstehen können. Besonders die beruflichen Privatschulen seien zu kurz gekommen.

Video: Kommunen warnen vor maroder Infrastruktur

Kommunen warnen vor maroder Infrastruktur
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Kommunen warnen vor maroder Infrastruktur

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