Ein Mieter (l) steht vor Beginn eines Prozesses wegen der Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen mit seinem Rechtsanwalt Stephan Immerfall vor einem Gerichtssaal im Amtsgericht. Der Mieter hatte in seinem gemieteten Haus eine Ukrainerin und ihre 15-jährige Enkelin ohne Zustimmung der Vermieter wohnen lassen. Im Prozess geht es um die Frage, ob die Eigentümer der Wohnraumüberlassung zustimmen müssen, wenn es um humanitäre Hilfe geht. (Der Mieter wollte namentlich nicht genannt werden)
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Ein Mieter (l) steht vor Beginn eines Prozesses wegen der Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen mit seinem Rechtsanwalt Stephan Immerfall.

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München: Keine Einigung im Prozess um Wohnraum für Flüchtlinge

Der Streit um die Frage, ob Mieter auch gegen den Willen der Hauseigentümer Flüchtlinge aufnehmen dürfen, geht weiter. Im Prozess am Amtsgericht München kam es heute zu keiner Einigung.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Darf ein Mieter gegen den Willen der Vermieter Kriegsflüchtlinge in seinem Haus aufnehmen? Um diese Frage ging es am Freitag vor dem Amtsgericht München. Doch es kam zu keiner Entscheidung: Erst am 20. Dezember soll es entweder mit einem Beweisbeschluss oder mit einem Endurteil weitergehen.

Im konkreten Fall hatte ein 45-Jähriger, der nach dem Tod seiner Frau mit seinen zwei Kindern in einem großen Haus in Gräfelfing (Landkreis München) zur Miete lebt, Mitte März zwei Ukrainerinnen aufgenommen. Die 74-Jährige und ihre 15-jährige Enkelin leben seither in der Dachgeschosswohnung des Hauses.

Vermieter: "Wir haben die Flüchtlinge nie akzeptiert"

Die Vermieter aber wollen dies unterbinden. "Wir haben die Flüchtlinge nie akzeptiert. Wir wollten das zu keinem Zeitpunkt", betonte die Frau, die das Haus gemeinsam mit ihrem Partner und der Schwiegermutter vermietet und im Nachbarhaus wohnt. "Wir sind in einer so gut situierten Gemeinde, es gibt ja die Gemeinschaftsunterkünfte für die Ukrainer, wo sie untergebracht sind, wo sie unter ihresgleichen sind." Die anfängliche Zustimmung für die Unterbringung in den ersten Wochen hätten sie nur erteilt, weil sie gewusst hätten, dass sie kurzzeitigen Besuch nicht untersagen dürften.

Knackpunkt: "Berechtiges Interesse"

Nach Ansicht des Mietervereins München hat der Gräfelfinger aber ein Recht auf diese Zustimmung. Er könne nämlich ein "berechtigtes Interesse" nachweisen.

Da sei zum einen die mittlerweile starke persönliche Bindung zwischen der Gastgeber-Familie und den Flüchtlingen: Die Seniorin aus der Ukraine kümmere sich um die beiden Kinder des verwitweten Gräfelfingers und helfe im Haushalt. Der Gräfelfinger wiederum habe psychologische Hilfe für ihre Enkelin organisiert, die durch den Krieg und den Tod der Mutter traumatisiert sei. Zum anderen sei aber auch ganz einfach humanitäre Hilfe ein berechtigtes Interesse, betont der Mieterverein.

Er will die Angelegenheit nun grundsätzlich und höchstrichterlich klären lassen. Deshalb übernimmt er auch die Prozesskosten.

Unter Verwendung von dpa-Material

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