Amtsgericht in München
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Bei Helfern untergekommen - müssen Vermieter Geflüchtete dulden?

Ein Mieter aus Gräfelfing will am Amtsgericht München erreichen, dass bei ihm weiter Flüchtlinge aus der Ukraine wohnen dürfen, auch wenn der Hauseigentümer dagegen ist. Der Mieterverein unterstützt den Kläger.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Müssen Vermieter es zulassen, wenn ihre Mieter ukrainische Flüchtlinge bei sich aufnehmen wollen? Der Mieterverein München will das vor Gericht grundsätzlich klären lassen.

Vermieter will Flüchtlinge nur für 2 Monate dulden

Im Mai hat der Mieter aus Gräfelfing eine Seniorin und deren 15-jährige Enkelin aus der Ukraine aufgenommen. Die beiden leben in der Dachgeschosswohnung des gemieteten Hauses, und die Eigentümer hatten nach Angaben des Mietervereins auch nichts dagegen, dass die Flüchtlinge für acht Wochen einziehen. Danach hätten sie die weitere Zustimmung verweigert. Nach Ansicht des Mietervereins München hat der Gräfelfinger aber ein Recht auf diese Zustimmung. Er könne nämlich ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen.

Hat der Mieter ein "berechtigtes Interesse"?

Nach Angaben des DMB Mietervereins München braucht man grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters, wenn man einen Teil seines gemieteten Wohnraums untervermieten möchte oder wie in diesem Fall unentgeltlich Dritten überlassen will. Unter bestimmten Umständen haben Mieter aber auch, so der Mieterverein, ein Recht auf diese Zustimmung - wenn sie nämlich "berechtigtes Interesse" an der Untervermietung beziehungsweise Überlassung nachvollziehbar begründen können.

Persönliche Bindung und humanitäre Hilfe

Da sei zum einen die mittlerweile starke persönliche Bindung zwischen der Gastgeber-Familie und den Flüchtlingen: Die Seniorin aus der Ukraine kümmere sich um die beiden Kinder des verwitweten Gräfelfingers und helfe im Haushalt. Der Gräfelfinger wiederum habe psychologische Hilfe für ihre Enkelin organisiert, die durch den Krieg und den Tod der Mutter traumatisiert sei. Zum anderen sei aber auch ganz einfach humanitäre Hilfe ein berechtigtes Interesse, betont der Mieterverein. Er will die Angelegenheit nun gerichtlich klären lassen und trägt deshalb die Prozesskosten.

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