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Mieter müssen nach Ankündigung für Rauchmelder-Wartung zahlen

Mieter müssen nach einem Urteil des Landgerichts München die Wartungskosten für Rauchmelder übernehmen - aber nur, wenn der Vermieter vorher ausdrücklich darauf hingewiesen hat.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Ein Urteil zur Wartung von Rauchmeldern ist am Landgericht München ergangen. So müssen Mieter die Wartungskosten für Rauchmelder übernehmen - aber nur, wenn der Vermieter vorher ganz ausdrücklich darauf hingewiesen hat.

Urteil ist rechtskräftig

Das Urteil ist rechtskräftig und könnte dazu führen, dass Mieter bereits gezahlte Wartungskosten für Rauchmelder gegebenenfalls vom Vermieter zurückfordern können, sollte der Posten im Mietvertrag nicht ganz ausdrücklich unter den sonstigen Betriebskosten aufgeführt worden sein oder der Vermieter nicht anderweitig explizit darauf hingewiesen haben.

Vorherige Vereinbarung ist zwingend

"Grundsätzlich können Betriebskosten nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies vorher im Einzelnen vereinbart wurde", entschied das Gericht. "Da dem Mieter deutlich gemacht werden muss, welche Betriebskosten auf ihn übergewälzt werden, ist es erforderlich, auch die 'sonstigen Betriebskosten' im Einzelnen zu benennen."

Landgericht verwirft Urteil des Amtsgerichts München

Das Verfahren hatte bereits zwei Instanzen durchlaufen. Nachdem das Amtsgericht München dem klagenden Vermieter im Streit mit seiner Mieterin ausstehende Betriebskosten inklusive 16,35 Euro Wartungskosten für Rauchmelder zugesprochen hatte, entschied das Landgericht München I anders: Die Kosten für die Rauchmelder-Wartung muss die Mieterin dem Urteil zufolge nicht übernehmen.

Dass Rauchmelder zahlreiche Leben retten, wurde erst kürzlich zum Rauchmeldertag bekannt gegeben.

Unter Verwendung von dpa-Material

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