An den Arbeitskosten etwa für Hausmeister, Gartenpflege, Hausreinigung und Wartungsarbeiten zum Beispiel für die Heizung beteiligt sich das Finanzamt - und das eben nicht nur bei denjenigen, die in den eigenen vier Wänden wohnen, sondern auch bei Mietern. 20 Prozent der Summe zahlt Finanzamt zurück. Das Problem: Nicht jeder Vermieter schickt mit der Betriebskostenabrechnung automatisch auch eine entsprechende Bescheinigung über die haushaltsnahen Dienstleistungen mit, sagt Dietmar Wall, Rechtsexperte vom Mieterbund.
"Die größeren Vermieter machen das in der Regel. Aber die kleinen Privatvermieter wissen das oft nicht." Dietmar Wall
Ein Vermieter ist zumindest auf Nachfrage verpflichtet, eine entsprechende Bescheinigung auszustellen und das kostenlos. Für die Abrechnung hat er allerdings länger Zeit als ein Bundesbürger zur Abgabe seiner Steuererklärung. Sollte ein Mieter den Nachweis über die haushaltsnahen Dienstleistungen noch nicht haben, wenn er seine Erklärung an das Finanzamt schickt, ist das halb so schlimm. Er kann seinen Anspruch dann einfach beim nächsten Mal geltend machen.