Der Angeklagte im Gerichtssaal im Landgericht Augsburg.
Bildrechte: BR/Barbara Leinfelder

Der Angeklagte Steinewerfer ist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

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Landgericht Augsburg: Viereinhalb Jahre Haft für Steinewerfer

Ein 50-jähriger Lkw-Fahrer hat über Monate hinweg Kieselsteine aus dem Fenster seines Lastwagens in den Gegenverkehr geworfen. Das Landgericht Augsburg hat ihn deshalb zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Dabei hatte der Angeklagte noch Glück.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Im sogenannten Steinewerfer-Fall ist der Angeklagte vom Augsburger Landgericht zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht verurteilte den Mann aber nicht wegen versuchten Mordes, sondern lediglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie Sachbeschädigung. Der 50-Jährige muss außerdem den Führerschein abgeben und kann ihn in frühestens in drei Jahren wieder beantragen.

Angeklagter hat die Steinwürfe gestanden

Das Schwurgericht blieb damit unter der Forderung der Anklage. Diese hatte fünf Jahre Freiheitsentzug wegen versuchten Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte vier Jahre wegen Körperverletzungsdelikten als ausreichend erachtet. Verurteilt wurde der Mann nun wegen zwölf Fällen. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich, nach dem Geständnis des Angeklagten im Vorfeld, auf eine Verfahrensbeschränkung geeinigt.

Richter: Steinwürfe sind "glimpflich ausgegangen"

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft 51 Fälle zusammengetragen. Die Steinwurfserie hatte monatelang die Polizei und auch die Autofahrer auf der B2 in der Region Augsburg beschäftigt. Richter Franz Wörz lobte in seiner Urteilsbegründung die Ermittler der Augsburger Kripo, die trotz der schwierigen Indizienlage den Angeklagten ausmachen konnten. Fest stehe, dass es in keinem Fall zu einem schweren Unfall gekommen war, erklärte der Richter seine Entscheidung. Alles sei glimpflich ausgegangen, es habe lediglich leichte Verletzungen wie etwa Schnittwunden durch Glassplitter bei den betroffenen Autofahrern gegeben. Das sei zu würdigen.

Angeklagter war nicht vorbestraft

Ein tödlicher Unfall sei laut einem Gutachter auch in der 120er-Zone nur bei einer "Verkettung mehrerer unglücklicher Umstände" zu erwarten gewesen, erläuterte Wörz. Dennoch habe der Angeklagte Glück gehabt, dass nicht mehr passiert sei, so der Richter. Zu seinen Gunsten sei gewertet worden, dass er nicht vorbestraft ist und ein "sehr werthaltiges Geständnis" abgelegt habe. Sonst wäre die Beweisführung schwierig gewesen, so Richter Wörz – unter anderem, weil laut Gesetz die Lkw-Mautdaten nicht unbedingt hätten verwendet werden dürfen. Über die Mautdaten hatten die Ermittler die Fahrten des Mannes und die Steinwurfsorte zusammenbringen können.

Steinewerfen aus "Frust und Langeweile"

Die Kammer wolle die Taten nicht kleinreden, aber auch nicht dramatisieren, betont Wörz. Die Steine hatte der Angeklagte laut Gericht auf Baustellen eingesteckt. Er habe sie dann aus Frust und Langweile aus dem Fenster geworfen, er habe sich damit besser gefühlt. Der Verteidiger hatte im Verfahren von einer Midlife-Krise des Mannes gesprochen und von Problemen in der Beziehung und der Familie. Der 50-Jährige bleibt in Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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