Gerichtssaal mit Schöffengericht, Verteidiger und Staatsanwältin
Bildrechte: BR24 / Florian Deglmann

Zum Prozessauftakt wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz blieb der Platz des Angeklagten leer.

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Krebsmittel-Prozess: Angeklagter erscheint nicht vor Gericht

Mit dem Verkauf vermeintlicher Krebsheilmittel soll ein 67-Jähriger Millionen verdient haben. Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth sollte ein neues Strafverfahren gegen ihn beginnen - der Mann kam aber nicht. Wo steckt er? Es gibt eine Vermutung.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Pünktlich um neun Uhr sind alle da: die Staatsanwältin, der Verteidiger und auch das Gericht. Nur der Platz des Angeklagten im Sitzungssaal 1.006 des Strafjustizzentrums Nürnberg ist leer. Auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin bestätigt der Verteidiger, dass sein Mandant nicht zum Prozessauftakt erscheinen wird. Es folgt eine Prozedur der Formalitäten: Wurde die Ladung zur Verhandlung ordnungsgemäß zugestellt, wann wurde die Ladung verschickt - und wie? Liegt die richtige Adresse des Angeklagten vor?

Angeklagter auf Zypern vermutet

Der Geschäftsmann ist derzeit auf Zypern gemeldet. Vermutlich hält er sich derzeit auch dort auf, weit weg von Mittelfranken, wo ihm vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth bereits zum zweiten Mal der Prozess gemacht werden soll. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.

Millionen-Geschäft mit vermeintlichen Krebsheilmitteln

Laut Staatsanwaltschaft hatte der 67-Jährige, der einst im Nürnberger Land ansässig war, bei einem Medizinhersteller im Ausland mehrere "Test-Chargen" bestellt, um diese in Fläschchen abgefüllt dann in knapp 10.000 Fällen als Heilmittel gegen Krebs im Endstadium zu verkaufen. Und das, obwohl die Test-Chargen ausdrücklich mit dem Hinweis versehen waren, dass sie nicht zur Anwendung am Menschen vorgesehen sind.

Die Fläschchen soll der Mann dann zu einem durchschnittlichen Preis von etwa 300 Euro verkauft haben, sowohl in ganz Deutschland als auch ins Ausland. So stand laut den Ermittlern am Ende ein Umsatz von knapp drei Millionen Euro zu Buche.

Revision: BGH hob Urteil gegen Heilpraktiker auf

Bereits im Jahr 2019 verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth den Mann zu einer vierjährigen Haftstrafe. Im Jahr darauf folgte allerdings ein Revisionsverfahren: Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil wegen Rechtsfehlern in der Beweiswürdigung wieder auf. Damit befand sich der 67 Jahre alte Mann, der auch als Heilpraktiker tätig war, wieder auf freiem Fuß.

Internationaler Haftbefehl steht im Raum

Am Mittwochmorgen sollte das neue Strafverfahren gegen den Mann beginnen. Die Hauptverhandlung ist nun aber erst einmal ausgesetzt. Das Gericht behält sich vor, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, nationalen und internationalen Haftbefehl gegen den Angeklagten zu erlassen. Sollte sich die Kammer dafür entscheiden, beginne in der Folge die internationale Zusammenarbeit der Behörden, sagte Gerichtssprecherin Tina Haase im Gespräch mit dem BR. Dann wäre der aktuelle Wohnort auf Zypern erste Anlaufstelle für die Ermittler.

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