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Kräuter, Medikamente und eine brennende Kerze

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Fahrlässige Tötung: Heilpraktiker muss ins Gefängnis

Ein 66-jähriger Heilpraktiker aus Langquaid ist heute vom Amtsgericht Kelheim wegen fahrlässiger Tötung einer Krebspatientin zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Außerdem darf er für fünf Jahre seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Der 66-jährige Heilpraktiker aus Langquaid (Lkr. Kelheim) wurde am Nachmittag zu einer Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung einer Krebspatientin verurteilt.

Urteil entspricht fast der Forderung der Staatsanwaltschaft

In seinem Plädoyer vor dem Amtsgericht Kelheim hatte der Staatsanwalt zwei Jahre und vier Monate Haft sowie fünf Jahre Berufsverbot für den Mann gefordert. Die Nebenklage hatte zwei Jahre und zehn Monate Haft sowie fünf Jahre Berufsverbot verlangt, die Verteidigung hatte auf Freispruch, eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe und kein Berufsverbot plädiert. Das teilte eine Justizsprecherin dem Bayerischen Rundfunk mit.

Diagnose ausgependelt

In dem seit 2016 laufenden Verfahren geht es um die Behandlung einer Frau aus dem österreichischen Bundesland Kärnten, bei der 2008 Brustkrebs diagnostiziert worden war. Sie konsultierte den Heilpraktiker, um eine zweite Meinung einzuholen. Der Heilpraktiker kam Anfang 2009 per Auspendeln zu dem Schluss, dass die Frau nicht an Krebs erkrankt ist. Der Heilpraktiker behandelte sie jahrelang wegen einer angeblichen Milchdrüsenentzündung und Gelenkschmerzen. Im April 2013 starb die Frau.

Gutachter: "Frau könnte noch leben"

Ein Gutachter hatte in der Verhandlung erklärt, die Frau wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geheilt worden, wenn sie sich die Brust hätte entfernen lassen.