Der angeklagte Mann steht vor Beginn der Verhandlung zusammen mit seinem Anwalt im Gerichtssaal. Er möchte laut Anwalt gepixelt werden.
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Der angeklagte Mann steht vor Beginn der Verhandlung zusammen mit seinem Anwalt im Gerichtssaal. Er möchte laut Anwalt gepixelt werden.

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Ehemaliger Heilpraktiker wegen falscher Impfausweise vor Gericht

Ein ehemaliger Heilpraktiker aus Unterhaching bei München soll in der Pandemie zahlreiche falsche Corona-Impfpässe ausgestellt haben. Nun wird dem 71-Jährigen vor dem Landgericht München der Prozess gemacht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Am Landgericht München beginnt heute ein weiterer Prozess um falsche Corona-Impfausweise. Angeklagt ist ein ehemaliger Heilpraktiker aus Unterhaching bei München. Seine Zulassung war schon vor Jahren wegen fehlender Zuverlässigkeit widerrufen worden.

22.000 Euro für falsche Impfausweise kassiert

Trotz der fehlenden Zulassung soll der Mann weiter Patienten behandelt und sich auch als Arzt eines "Instituts für Mineraldiagnostik und Umweltkrankheiten" ausgegeben haben. Unter dieser Bezeichnung hat er laut Staatsanwaltschaft seit April 2021 mehr als 130 falsche Corona-Impfausweise ausgestellt und dafür 22.000 Euro kassiert.

Vorwurf: Angeklagter bescheinigte Kind falsche Masern-Impfung

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann unter anderem Missbrauch von Titeln, Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis und unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen vor. Nach Überzeugung der Ermittler hatte er die Ausweise zum Nachweis einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus im Auftrag der betreffenden Personen gefertigt.

Außerdem soll er einem Kind Immunisierungen gegen Masern, Mumps und Röteln bescheinigt haben, obwohl auch diese Impfungen nicht durchgeführt worden waren.

71-Jähriger soll verschreibungspflichtige Medikamente verkauft haben

Ein weiteres Geschäftsfeld des heute 71-Jährigen war der Anklage zufolge der Verkauf von starken Medikamenten, die eigentlich verschreibungspflichtig gewesen wären und in der Szene auch als Drogenersatzstoffe gelten. Die Medikamente soll er von den Betreibern einer Apotheke bekommen haben, die sich in einem anderen Verfahren verantworten müssen. Für das Verfahren hat das Landgericht bis Mitte Juli insgesamt elf Verhandlungstage angesetzt.

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