9mm-Pistole mit Patronen und Waffenbesitzkarte
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Jede fünfte private Waffe in Deutschland ist in Bayern

Bayern ist die deutsche Hochburg des privaten Waffenbesitzes. Das geht aus dem nationalen Waffenregister hervor. Demnach verfügen rund 205.000 Bayern über 1,13 Millionen Waffen. Das ist mehr als ein Fünftel der privaten Waffen in Deutschland.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

In Bayern gibt es derzeit rund 1,13 Millionen Waffen in Privatbesitz. Das geht aus den vom Bundesverwaltungsamt veröffentlichten Zahlen des nationalen Waffenregisters für den Freistaat hervor. Diese verteilten sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf 204.996 in Bayern gemeldete Personen.

Im bundesweiten Vergleich ist damit mehr als jede fünfte Waffe in Bayern gemeldet. Auch im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen sind die Zahlen mit 158.603 Privatbesitzern sowie 853.722 Waffen deutlich niedriger als in Bayern. Bundesweit weist die Statistik für Ende des vergangenen Jahres 5,02 Millionen Waffen, 941.697 private Waffenbesitzer und 2,95 Millionen waffenrechtliche Erlaubnisse aus.

Immer mehr Menschen haben einen Waffenschein

Nachdem die Datenbank des Waffenregisters zwischenzeitlich einer Bereinigung unterzogen wurde, lassen sich die 2023er-Zahlen derzeit nur begrenzt mit den für 2022 angegebenen Werten vergleichen. Demnach scheint es bei der Zahl der registrierten Waffen in Bayern zuletzt keine allzu großen Veränderungen gegeben zu haben.

Mehr Bewegung ist bei den sogenannten waffenrechtlichen Erlaubnissen feststellbar: In der Statistik sind knapp 580.000 solche Erlaubnisse hinterlegt, die Menschen mit einer Anschrift in Bayern zugeordnet werden – dies sind ziemlich genau 10.000 mehr als Ende 2022 (569.528). Dazu zählen etwa Waffenscheine und Schießerlaubnisse.

Auch bei den kleinen Waffenscheinen zeigt sich in der Datenbank eine deutliche Zunahme: Hier stehen sich 122.342 (Ende 2022) und 129.078 (Ende 2023) gegenüber. Rechtlich gesehen kann ein Mensch mehrere Erlaubnisse besitzen. 

Diskussion um Verschärfung des Waffenrechts

Politisch wie gesellschaftlich sind die Regelungen des Waffenrechts ein Streitpunkt und werden etwa nach Amoktaten immer wieder kontrovers diskutiert. So kündigte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im vergangenen Jahr eine Verschärfung des Waffenrechts an. Innerhalb der Bundesregierung lehnt die FDP dies jedoch ab.

Waffenbesitzkarte und Waffenschein: Was bedeuten die Begriffe?

💬 Ein BR24-User hat eine E-Mail zum Unterschied zwischen der Waffenbesitzkarte und verschiedenen Waffenscheinen geschrieben. Das Team von "Dein Argument" hat ergänzt:

Laut Bundesverwaltungsamt ist für den Erwerb und Besitz von Waffen eine "waffenrechtliche Erlaubnis" notwendig. Diese erhält man auf Antrag, wenn man die entsprechenden waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, etwa Nachweise über die persönliche Eignung liefern und ein waffenrechtliches Bedürfnis vorweisen kann. Die Erlaubnis wird in Form einer Waffenbesitzkarte erteilt.

Um zugelassene Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen in der Öffentlichkeit mit sich führen zu dürfen, benötigen Menschen einen kleinen Waffenschein. Auch dieser muss beantragt werden.

Ein (großer) Waffenschein erlaubt es dem Besitzer, Waffen öffentlich zu führen. Um einen solchen zu erhalten, muss man mehrere Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel nachweisen können, dass es notwendig ist, zum Schutz Waffen in der Öffentlichkeit zu tragen. 💬

Mit Informationen von dpa

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