Ausflügler mit einem Boot auf der Isar.
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Isarverordnung: Klage der Kanuten soll heute entschieden werden

Seit bald vier Jahren gilt auf der Isar im Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen eine Boot-Fahrverordnung. Sie soll Natur und Tiere vor Party-Boot-Ausflüglern schützen. Auch Wassersportler sind davon betroffen. Der Bayerische Kanu-Verband klagt dagegen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Im vierten Jahr gilt auf der Isar im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen eine Bootfahrverordnung. Zum Schutz von Natur und Tieren soll sie vor allem feiernde Schlauchbootfahrer einbremsen. Doch sie trifft auch Wassersportler.

Der Bayerische Kanu-Verband hat gemeinsam mit der Bayerischen Einzelpaddelvereinigung und drei Münchner Kanusportlern eine sogenannte Normenkontrollklage gegen die Isarverordnung eingereicht. Das Bayerische Verwaltungsgericht soll heute ein Urteil fällen, ob etwa die saisonale Beschränkung rechtens ist.

Wassersportler wollen keine Sündenböcke sein

Die jetzige Isar-Sperrung von Mitte Oktober bis Ende Mai sei nicht nur unbegründet. Sie sei auch völlig ungeeignet, den sommerlichen Bootsverkehr unerfahrener "Gaudifahrer" einzuschränken - heißt es in der Klageschrift der Kanuten. Die Wassersportler sehen sich als Sündenböcke für den Freizeittrubel auf der Isar. Und das, obwohl sie gut ausgerüstet, bestens ausgebildet und ökologisch verantwortungsbewusst unterwegs seien, heißt es von Verbandsseite.

Der Kanuverband bemängelt, dass es keine Studie zu den Auswirkungen des Bootsverkehrs auf die Tier- und Pflanzenwelt gebe. Ein nachträglich durchgeführtes Monitoring sei nicht repräsentativ, da es keine Vergleichswerte von vor der Sperrung gebe.

Landratsamt sieht erste Erfolge im Naturschutz

Von Seiten des Landratsamts wird jedoch von ersten Erfolgen gesprochen. So wurde etwa beobachtet, dass die "Nase", ein Schwarmfisch, wieder oberhalb des Tölzer Stausees laiche. Der regulierte Zugang zur Isar gönne Natur und Tieren eine dringend nötige Verschnaufpause, so Marlis Peischer, die Sprecherin vom Landratsamt, gegenüber dem Bayerischen Rundfunk.

Letztlich sei es egal, ob ein Schlauchboot oder ein Sportkajak einen Fisch beim Laichen störe. Alle Fragen seien sorgfältig abgewogen worden, um gleichermaßen der Natur Ruhe und den Menschen Zugang zur Natur zu ermöglichen, heißt es vom Landratsamt. Weder eine Nachjustierung noch eine Ausnahmegenehmig für die Kanuten kämen daher in Frage. Jetzt muss das Bayerische Verwaltungsgericht entscheiden.

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