Gruselig verkleidete Kindergruppe
Bildrechte: picture-alliance/ gms | Thomas Frey

Auch an Halloween sind Sachbeschädigung oder Körperverletzung kein Spaß

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Halloween: Wer haftet, wenn ein Streich nach hinten losgeht?

In der Nacht zum 1. November verkleiden sich wieder viele Kinder und Jugendliche und ziehen von Haus zu Haus, um Süßigkeiten zu sammeln. Auch Streiche gehören zum Halloween-Treiben. Doch wer muss haften, wenn der Spaß zu weit geht?

Über dieses Thema berichtet: radioWelt am .

"Je kleiner das Kind ist, desto eher müssen die Eltern nach ihren Kindern schauen. Generell können wir von der Polizei nur sagen, dass es Sache der Eltern ist, wie lange sie ihre Kinder an Halloween draußen auf der Straße herumlaufen lassen", erklärt Hauptkommissar Christian Drexler vom Polizeipräsidium München. Geht ein Spaß nach hinten los und entsteht dadurch ein kostspieliger Schaden, wird geprüft, ob die Kinder selbst dafür haftbar gemacht werden können und ob ihre Eltern der Aufsichtspflicht nachgekommen sind.

Halloween ist kein Freibrief für verschmierte Wände

Harmloser Halloween-Unfug am Abend vor Allerheiligen ist erlaubt, wie die Zitrone vor der Haustür von Nachbarn, bei denen die verkleideten Geister, Hexen und Zombies keine Süßigkeiten ergattern und ihnen deshalb Saures geben. Auch Klingelspäße, Konfetti in Briefkästen oder Glibberschleim und Rasierschaum auf Türklinken sind an diesem Abend zu dulden.

Wer sicher gehen möchte, das der Spaß nicht unvorhergesehene Folgen hat, begleitet seine Kinder und macht den Halloween-Umzug zum Familienfest, rät Hauptkommissar Drexler. Eltern sollten ihre Kinder über die Grenzen erlaubter Späße aufklären und prüfen, welche Utensilien sie mitnehmen. Farbbomben und Eier sind tabu. Bei Vandalismus drohen den Verursachern Schadenersatzforderungen, weil nach dem vermeintlichen Spaß Fassaden oder Fahrzeuge gereinigt und repariert werden müssen.

Wilder Unfug wird schnell teuer

"Immer dann, wenn an Halloween die Polizei gerufen wird, müssen die Beamten dem bayerischen Innenministerium melden, welche Straftat begangen wurde", erklärt eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Niederbayern in Straubing dem BR.

"Beliebte" Streiche, die ein juristisches Nachspiel haben können, sind zum Beispiel das Bewerfen von Häusern mit Eiern, das Herausreißen von Pflanzen und das Beschmieren und Zerkratzen von Autos. Hier liegt der Straftatbestand der Sachbeschädigung vor. Werden beispielsweise Gullydeckel aus Straßen herausgehoben, ist das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, das kann für die Verursacher teuer werden, hier drohen Geldstrafen.

Meist müssen die Eltern haften

Bei Sachbeschädigungen kann die private Haftpflichtversicherung einspringen. Allerdings hängt es vom Alter ab, ob Kinder selbst für die Folgen ihrer Streiche haftbar gemacht werden können. Kinder unter sieben Jahren sind laut Gesetz noch nicht deliktfähig, das heißt, sie können für einen entstandenen Schaden nicht verantwortlich gemacht werden, erklärt Bianca Köse, Abteilungsleiterin für das Spartenmanagement Haftpflicht in der Versicherungskammer Bayern. Betroffene erhalten in diesem Fall keine Entschädigung.

Dennoch sind viele Versicherer bereit, die Schadensregulierung zu übernehmen, sofern dies vertraglich vereinbart ist. Eltern leisten auch oft freiwillig Entschädigung. Bianca Köse von der BVK betont, zwischen sieben und 18 Jahren hänge die Haftung davon ab, ob die Minderjährigen die nötige Einsicht hatten. Das heißt, ob sie die Folgen ihrer Späße nicht überblicken konnten oder mutwillig Schäden verursacht haben. In der Regel gilt: Eltern haften für Schäden die ihrer Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Versicherer prüfen, wer die Kosten tragen muss

Auch wenn die Verursacher oder ihre Eltern keine private Haftpflichtversicherung haben, die einen Schaden an Halloween abdeckt, und keine finanziellen Rücklagen da sind, um die entstandenen Schäden zu begleichen, müssen Geschädigte nicht unbedingt leer ausgehen. Sie können gegebenenfalls ihre eigene Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Diese greift, wenn die Police eine Klausel zur "Forderungsausfalldeckung" enthält.

Auch wenn die Verursacher von missglückten Halloweenscherzen nicht ermittelt werden können, bekommen Geschädigte unter Umständen entstandene Kosten ersetzt. Eine Wohngebäudeversicherung, die Vandalismus-Schäden umfasst, leistet bei verschmierten Hauswänden oder kaputten Türschlössern, die Kfz-Vollkaskoversicherung, wenn der Autolack zerkratzt wurde.

Damit der Mummenschanz an Halloween friedlich und fröhlich bleibt, werden Beamte verstärkt unterwegs sein, sagt die Sprecherin des Polizeipräsidiums Niederbayern in Straubing.

Auch zu derbes Erschrecken ist kein Kavaliersdelikt

Beim Feiern ist generell wichtig, die Grenzen und Ängste anderer zu respektieren. Gruselige Scherze können bei Betroffenen zu einem Trauma oder einer Verletzung führen. Dann übernimmt die Krankenversicherung des Opfers zwar zunächst die Kosten, aber sie zieht die Täter zur Kostenerstattung heran. Werden auf zufällige Passanten beispielsweise gezielt Knallerbsen geschossen und kommt es dabei zu Unfällen, droht eine Anzeige wegen Körperverletzung.

"Wenn ein Streich nach hinten losgeht, wird das Ganze individuell geklärt, sagt Polizeihauptkommissar Drexler. Der Vorsatz, besonders schaurig oder witzig zu sein, gelte aber auch bei Kindern und Jugendlichen nicht als Freibrief. Deshalb sollten Halloween-Geistertrupps lustig gemeinte Verfolgungsjagden oder überraschende Schockeffekte etwa mit Spielzeugwaffen auf ihren Freundeskreis beschränken.

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