Angeklagter im Corona-Soforthilfe-Prozess verurteilt
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Angeklagter im Corona-Soforthilfe-Prozess zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

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Großer Betrugsprozess um Corona-Hilfen: Viereinhalb Jahre Haft

Urteil im Münchner Betrugsprozess um Corona-Hilfen: Der Angeklagte muss viereinhalb Jahre in Haft. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass der 31-Jährige in mehreren Bundesländern unberechtigt Corona-Soforthilfen in Millionenhöhe beantragt hat.

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Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Subventionsbetrug in mehr als 90 Fällen - dafür wurde ein 31-Jähriger jetzt vom Landgericht München zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. In allen Bundesländern hatte er sich in großem Stil Corona-Soforthilfen erschlichen.

Der Angeklagte war als Inhaber einer Metzgerei, Supermarktbetreiber oder Besitzer eines Kampfkunst-Studios aufgetreten und hatte so zu Beginn der Pandemie mindestens zweieinhalb Millionen Euro Corona-Soforthilfe beantragt - und zwar in ganz Deutschland. Der Prozess ist nach Summe und Anzahl der Anträge einer der größten zum Thema Betrug bei Corona-Hilfen.

Knapp 70.000 Euro waren schon ausbezahlt

Knapp die Hälfte der Summe wollte der Mann laut Staatsanwaltschaft von der Stadt München haben. München hatte das Geld allerdings noch nicht ausbezahlt. Ausgezahlt wurde nur Geld für drei Anträge, mit einer Summe von insgesamt 67.776 Euro. Zu diesen drei Fällen sagte der 31-Jährige in seinem letzten Wort "mea culpa" - das ist Latein für "meine Schuld". Zu den anderen ihm vorgeworfenen Fällen des Subventionsbetrugs hat er sich dagegen kaum konkret geäußert.

"Erhebliche kriminelle Energie" - aber "stümperhafte" Durchführung

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert. Begründet wurde dies unter anderem mit einer "erheblichen kriminellen Energie". Der Angeklagte habe in dreister Art und Weise eine Notlage ausgenützt - die zur Bekämpfung der Corona-Krise gewährten Nothilfen.

Auch die Verteidigung zweifelt die Taten nicht grundsätzlich an, bewertet sie allerdings etwas anders. Die Anträge seien "stümperhaft" gestellt worden, das Ganze "eher etwas einfältig", sagte der Verteidiger. So habe der Angeklagte bei allen 91 Anträgen seine eigene Kontonummer als Ziel angegeben. Alleine dadurch hätten die Taten schnell auffallen müssen - und so sei es dann ja auch gekommen. Auf eine konkrete Strafforderung hatte die Verteidigung verzichtet.

Tausende Fälle wegen erschlichener Soforthilfen

Der Deutsche Richterbund zählt bundesweit "deutlich mehr als 20.000 Fälle wegen erschlichener Corona-Soforthilfen und anderer Delikte mit Pandemie-Bezug". Inzwischen sieht er jedoch ein geringeres Missbrauchsrisiko, da die Anträge in der Regel durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden müssten.

Auch das bayerische Landeskriminalamt sieht den Schwerpunkt des Subventionsbetrugs in der ersten Hälfte des Jahres 2020 – also der frühen Phase der Corona-Hilfen. Aus der Welt ist das Problem damit aber noch nicht: Erst kürzlich hatte der Bund Hilfszahlungen wegen eines neuen Betrugsverdachts vorübergehend gestoppt. Inzwischen fließen sie wieder.

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