Prozess um Giftmord in Tegernsee, Landgericht München II
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Giftmord und Urnenklau: Frau zu lebenslanger Haft verurteilt

Im Prozess um einen Giftmord in Tegernsee ist eine Frau am Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 49-Jährige ihren Ehemann mit Gift getötet und später seine Urne ausgegraben hatte.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Das Landgericht München II hat eine 49 Jahre alte Frau zu lebenslanger Haft verurteilt. In dem Prozess ging es um einen bizarren Giftmord in Tegernsee. Das Gericht sah es am Freitag als erwiesen an, dass die Krankenschwester ihren Ehemann 2018 mit Gift getötet hatte. Später habe sie seine Urne auf dem Friedhof ausgegraben.

Asche im Kopfkissen

Teile seiner Asche füllte die verurteilte Frau nach Ansicht der Richter in ihr eigenes Kopfkissen. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Ehemann mit Morphium und Insulin getötet

Der Vorsitzende Richter sagte, die Frau habe aus Sicht des Gerichts ihrem Mann, einem Arzt, im August 2018 in der gemeinsamen Wohnung in Tegernsee immer wieder Insulin und Morphium gespritzt. Nach mehrstündigem Todeskampf starb der 60-Jährige. Dabei habe sie planvoll und aus Habgier gehandelt. Später habe sie dann das Urnengrab ihres Mannes aufgebohrt und die Urne mitgenommen.

Witwe unterbricht Richter während Urteilsverkündung

Die Witwe wurde wegen Mordes und Störung der Totenruhe verurteilt. Sie unterbrach den Richter beim Urteil durch laute Zwischenrufe. Weil sie sich auch nach mehreren Ermahnungen nicht beruhigte, wurde sie aus dem Saal verwiesen.

Gericht folgt Staatsanwaltschaft

Mit dem Urteilsspruch schloss sich das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. In der Anklage hieß es, die 49-Jährige habe "entschieden, dass ihr Ehemann, von dem sie lange Jahre in erheblichem Ausmaß finanziell profitiert hatte, ihr nun zu nichts mehr nütze sei." Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

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