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Beate Zschäpe am 12.09.2017 im Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München

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Was bedeutet "Besondere Schwere der Schuld"?

Bundesanwalt Diemer sieht bei der Hauptankgeklagten Beate Zschäpe im NSU Prozess eine "besondere Schwere der Schuld" und fordert zudem Sicherungsverwahrung. Würde Zschäpe so verurteilt, könnte sie auch nach 15 Jahren Haft nicht freigelassen werden.

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Laut Anklageschrift zeigte Beate Zschäpe während des Prozesses weder Reue oder innere Umkehr. Zwar hatte sich die 42-Jährige "nicht selbst die Finger schmutzig gemacht", aber alles gewusst und mitgeplant. Das heißt, ihr Leben definierte sich 13 Jahre lang durch Terror, Raub und Mord - darin liege, laut Anklage, die besondere Schwere ihrer Schuld. Insgesamt ließe sich für die von Zschäpe begangenen Taten 14 Mal eine lebenslange Strafe verhängen, dazu kämen verschiedene Einzelstrafen zwischen sechs und neun Jahren Haft, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer vor dem Oberlandesgericht München. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine anschließende Sicherungsverwahrung seien angesichts der massiven Tatserie "unerlässlich". Gründe für eine Strafmilderung oder gar eine Schuldunfähigkeit Zschäpes gebe es keine, sagte Diemer. 

Warum Sicherheitsverwahrung?

Die geforderte Sicherheitsverwahrung begründete der Bundesanwalt aufgrund des Gutachtens über Zschäpe. Es gebe kaum Hinweise, dass sich die Einstellung der Angeklagten ändere. Im Gegenteil, es wäre wahrscheinlich, dass Beate Zschäpe solche Taten mit ähnlichen Personen fortführen würde. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Hauptangeklagte einen "ideologischen Hang zu Gewaltverbrechen" hätte. Somit ist sie für die Allgemeinheit nach wie vor gefährlich, eine Sicherheitsverwahrung wäre demnach angebracht.