Ein Fischotter kommt aus seiner Höhle unter dem Eis hervor.
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Ein Fischotter vor seiner Höhle

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Gericht kassiert Verordnung: Tötung von Fischottern rechtswidrig

Fischotter sind streng geschützte Tiere. Teichwirten fügen sie aber zum Teil große Schäden zu. Bayern hatte daher in Ausnahmefällen erlaubt, die Tiere zu erlegen. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof geurteilt: Die Tötung ist rechtswidrig.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zwei Verordnungen zum Töten der streng geschützten Fischotter in Ausnahmefällen vorläufig außer Vollzug gesetzt. "Fischotter dürfen damit vorerst auch nicht ausnahmsweise getötet werden", teilte das Gericht am Donnerstag in München mit.

Die Verordnungen seien voraussichtlich rechtswidrig und damit nichtig. Das Gericht gab damit den Eilanträgen dreier Umweltverbände statt.

Fischotter durften seit August gejagt werden

Die artenschutzrechtlich streng geschützten Fischotter dürfen nur unter besonderen Voraussetzungen getötet werden. Diese Ausnahmen werden in Bayern durch die beiden nun außer Vollzug gesetzten Verordnungen geregelt.

Demnach durften Fischotter seit dem 1. August zum Schutz der Teichwirtschaft in Niederbayern und der Oberpfalz mit Ausnahme des Landkreises Neumarkt unter bestimmten Voraussetzungen getötet werden. Dazu bestimmt die Landesanstalt für Landwirtschaft eine jährliche Tötungshöchstzahl; zuletzt bestand ein Kontingent von 32 Tieren.

Bayerische Verordnungen sind rechtswidrig

Beide Verordnungen seien aber inhaltlich rechtswidrig, erläuterte der Verwaltungsgerichtshof. Es verstoße sowohl gegen die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes als auch gegen verfassungsrechtliche Bestimmungen, die Entscheidung über die Anzahl der zulässigen Tötungen der Landesanstalt zu übertragen.

Die Höchstzahl der Tötungen sei für den Artenschutz so bedeutsam, dass sie vom Verordnungsgeber selbst geregelt werden müsse. Zudem sei die Änderung einer der beiden Verordnungen auch bereits aus formellen Gründen nichtig.

Umweltverbände hatten protestiert - und Recht bekommen

Gegen die Verordnungen hatten sich drei Umweltverbände mit einem Normenkontrollantrag und einem Eilantrag gewandt. Sie sind jetzt bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig außer Vollzug. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom Donnerstag ist unanfechtbar.

Der Gerichtsbeschluss zeigt aus Sicht von Richard Mergner, dem Landesvorsitzenden des Bund Naturschutz in Bayern, dass sich die Konflikte nicht "mit einer handwerklich und juristisch fragwürdigen Abschuss-Verordnung" lösen lassen. Dies vertiefe nur die Gräben zwischen Naturschutz und Teichwirtschaft. Außerdem seien die Betriebe einer großen Rechtsunsicherheit ausgesetzt, so Mergner. Er fordert: "Wir brauchen einen anderen Weg und andere Instrumente, die eine Koexistenz extensiver Fischzucht mit streng geschützten Arten im Gewässerumfeld möglich machen."

Von "Rettung in letzter Minute" und einem "Geschenk zum Advent für den Artenschutz" spricht Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. "Das Kontingent von maximal 32 Tieren wäre vermutlich zeitnah erreicht oder gar überschritten worden, die Gewehre waren schon angelegt." Nach der Bayerischen Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung hätten ab dem 1. Dezember 2023 Fischotter an Teichen geschossen werden dürfen, "auch Welpen und tragende oder säugende Weibchen", so Müller-Kraenner.

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