Das Freizeit-Land Geiselwind ist einer der größten Freizeitparks in Bayern und liegt an der A3 zwischen Würzburg und Höchstadt.
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Das Freizeit-Land Geiselwind ist einer der größten Freizeitparks in Bayern und liegt an der A3 zwischen Würzburg und Höchstadt.

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Freizeitland Geiselwind: Geschäftsführer gesteht Betrug

Er soll 374.000 Euro veruntreut und unterschlagen haben: Deshalb muss sich der Geschäftsführer des Freizeitlandes Geiselwind vor Gericht verantworten. Am ersten Verhandlungstag hat der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Der Geschäftsführer des Freizeitlandes Geiselwind hat heute vor dem Würzburger Landgericht ein Geständnis abgelegt und die Vorwürfe von Seiten der Staatsanwaltschaft eingeräumt. Er habe Angst gehabt, das Freizeitland wegen seiner Schulden und der fehlenden Einnahmen während der Corona-Pandemie schließen zu müssen.

Geschäftsführer legt Geständnis ab

Die Überbrückungshilfen seien bis jetzt noch nicht vollständig ausbezahlt worden, ließ er seinen Verteidiger verlautbaren: "Er hat ein Geständnis abgelegt und er wird sich jetzt mit der Bundesagentur arrangieren", sagte sein Verteidiger Alexander Seifert vor Gericht. Er wolle sich außerdem mit der AOK in Verbindung setzen und zahlen, "was zu zahlen ist". Sein Wunsch sei nun, in Ruhe seinen Freizeitpark weiterzuführen, "dass das alles geordnet weitergeht", so Seifert.

Wegen Betrugs und Steuerhinterziehung angeklagt

Die Anklage lautete auf Betrug und Steuerhinterziehung in 20 bzw. 21 Fällen. Der Geschäftsführer soll insgesamt etwa 374.000 Euro veruntreut und unterschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, rumänischen Mitarbeitern in 21 Fällen weniger Gehalt ausbezahlt zu haben als vereinbart. Die Differenz zum versprochenen Lohn habe der 39-Jährige dann schwarz beglichen. Durch die unterschlagenen Löhne habe er Steuern und Abgaben gespart. Der entstandene Schaden für den Fiskus belaufe sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf etwa 130.000 Euro.

Vorwurf: Längere Arbeitszeiten als vereinbart

Zudem soll er seine rumänischen Saisonkräfte ausgenutzt haben, indem sie deutlich länger arbeiten mussten, als vertraglich vereinbart. Mehr bezahlt habe er aber nicht. Seine Arbeiter ließ er nach Angaben der Ermittler in der Hauptsaison sieben Tage durcharbeiten, manchmal von acht bis 22.00 Uhr. Sozialabgaben soll er von 2017 bis 2019 nur unvollständig entrichtet haben.

Kurzarbeitergeld zu Unrecht ausgezahlt?

Des Weiteren soll der Geschäftsführer des Freizeitparks während der Corona-Pandemie für 20 seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kurzarbeitergeld in Höhe von 244.000 Euro erhalten haben. Diese Summe sei jedoch zu Unrecht geflossen, denn das Geld habe er laut Staatsanwaltschaft für Renovierungsarbeiten im Freizeitland eingesetzt. Während der coronabedingten Schließung sei dort normal – also in Vollzeit – gearbeitet und renoviert worden.

Verteidigung rechnet mit Bewährungsstrafe

Den Unternehmer erwartet voraussichtlich eine Bewährungsstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren, dazu kommen 165 Tagessätze und ein Schadensausgleich für die unterschlagenen Sozialabgaben an die Renten- und Krankenkasse.

Urteil am Montag erwartet

"Wenn ich eine Verständigung will, da kann ich jetzt nicht wie am Basar noch stundenlang drüber verhandeln", sagte Rechtsanwalt Seifert BR24. Es werde auf eine Freiheitsstrafe mit Strafaussetzung zur Bewährung, also Haftentlassung hinauslaufen. Dann könne er sein Leben als Geschäftsmann fortsetzen.

Das abgelegte Geständnis sowie die Tatsache, dass der 39-jährige Angeklagte nicht vorbestraft ist, wird sich voraussichtlich strafmildernd auswirken. Das Urteil soll am Montag fallen.

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