Der CSU Landtagsabgeordnete Franz Rieger im Landgericht Regensburg
Bildrechte: dpa-bildfunk
Bildbeitrag

Der CSU Landtagsabgeordnete Franz Rieger im Landgericht Regensburg

Bildbeitrag
>

Erpressungsprozess gegen CSU MdL Rieger: Geldstrafe gefordert

Erpressungsprozess gegen CSU MdL Rieger: Geldstrafe gefordert

Im Prozess gegen den CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger hat die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung gefordert. Rieger sei zu einer Gesamtstrafe von 144.000 Euro zu verurteilen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Im Prozess um Wahlkampfspenden gegen den CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger hat die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung gefordert. Der Vertreter der Anklagebehörde plädierte am Donnerstag vor dem Landgericht Regensburg auf eine Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätzen zu je 400 Euro, insgesamt also 144.000 Euro. Für den mitangeklagten Wahlkampfmanager setzt die Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine Geldstrafe in Höhe von 16.500 Euro an. Das Urteil soll noch heute gesprochen werden.

Geschäftsmann habe sich bedroht gefühlt

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft warb Rieger 2013 bei einem Bauunternehmer um Spenden. Als der Unternehmer 1.000 bis 2.000 Euro anbot, soll Rieger 50.000 Euro gefordert und geäußert haben: "Sie wissen schon, wer in Zukunft über die Bauprojekte und die Baugenehmigungen entscheidet." Der Geschäftsmann habe sich dadurch bedroht gefühlt und sich zur Spende bereit erklärt.

Position als Abgeordneter ausgenutzt

Zu Lasten Riegers wertete der Ankläger unter anderem, dass dieser seine Position als Abgeordneter ausgenutzt habe. Als solcher habe Rieger aber eine Vorbildfunktion. Durch die Tat sei das Vertrauen in Rieger persönlich, aber auch in den Bayerischen Landtag erschüttert worden. Das Vertrauen sei jedoch nicht verloren, es ließe sich wiederherstellen - und zwar durch eine Strafe.

Dass Rieger die Tat weitgehend einräumte, nicht vorbestraft ist und die Tat lange zurückliegt, wertete die Staatsanwaltschaft positiv.

Verteidiger fordert Freispruch vom Vorwurf der Erpressung

Riegers Verteidiger forderte dagegen, seinen Mandanten nicht wegen Erpressung zu verurteilen. Er sprach von einer unglücklichen Formulierung. Es habe aus seiner Sicht aber in der Beweisaufnahme keine Drohung festgestellt werden können. Darüber hinaus kritisierte der Verteidiger die Anklagevertreter für die Ermittlungsarbeit. Mit dem Umfang der Ermittlungen sei die Staatsanwaltschaft über das Ziel hinausgeschossen.

Zweifel an Glaubwürdigkeit des Unternehmers

Außerdem zweifelte er die Glaubwürdigkeit des Immobilienunternehmers in mehreren Punkten an. Dieser sei nicht das typische Opfer einer Erpressung. Der belastende Satz des Abgeordneten sei spontan gefallen. Er sei vom Vorwurf der Erpressung freizusprechen. Rieger schloss sich in seinen letzten Worten seinem Verteidiger an und betonte, dass er noch nie in seinem Leben jemanden erpresst habe. Das gelte auch für das Gespräch mit dem Immobilienunternehmer.

Die Verteidiger des mitangeklagten Wahlkampfmanagers erklärten in ihrem Plädoyer, dass eine Geldstrafe von 12.000 Euro für ihren Mandanten angemessen sei. Das Urteil wird um 13 Uhr verkündet.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!