Die Urteile im Prozess um den Doppelmord an einem Ärztepaar in Mistelbach im Landkreis Bayreuth sind nun rechtskräftig. Wie das Landgericht Bayreuth mitteilt, hat der Bundesgerichtshof einen Antrag auf Revision als unbegründet verworfen.
Im Januar waren vor der Bayreuther Jugendkammer die Tochter des getöteten Ärztepaares sowie ihr damaliger Freund wegen Mordes zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt worden. Für den damals 18 Jahre alten Mann verhängte das Gericht eine Jugendstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten, die zur Tatzeit 16 Jahre alte Tochter wurde zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Doppelmord Mistelbach: Gericht sieht besonderes schwere Schuld
Normalerweise liegt die Höchststrafe im Jugendstrafrecht bei zehn Jahren. In Fall des Doppelmordes von Mistelbach wurde allerdings aufgrund der massiven Messerstiche eine besondere Schwere der Schuld erkannt, sodass für den jungen Mann eine längere Haftstrafe verhängt werden konnte. Der Mann hatte vor Gericht ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Er bereue die Tat zutiefst, so sein Verteidiger nach der Verkündung des Urteils im Januar.
Damals sah es das Gericht als erwiesen an, dass der junge Mann in der Nacht auf den 9. Januar 2022 zuerst den 51 Jahre alten Kinderarzt und danach seine Frau, eine 47 Jahre alte Medizinerin, mit mehreren Messerstichen im Schlaf erstochen hat. Der Mann lebte zu dieser Zeit mit in dem Haus des Ärztepaares.
Aus Hass: Tochter animiert Freund, die Eltern zu töten
Die Tochter des Paares habe ihren Freund aus Hass gegen die Eltern dazu animiert. Sie war nach Ansicht der Kammer die Initiatorin des Doppelmordes. Das Mordmotiv sei der "anlasslose, übertriebene Hass" der pubertierenden Tochter gewesen, so die Richterin bei der Urteilsverkündung. Der Verteidiger der Tochter hingegen hatte Freispruch für die Jugendliche gefordert, weil ihr keine Beteiligung an der Tat nachgewiesen werden könne. Drei weitere minderjährige Kinder des Ärztepaares wurden durch die Tat über Nacht zu Vollwaisen. Ihnen hatte die Tochter auch die Telefone abgenommen, damit sie keinen Notruf absetzen konnten.
Aus Rücksicht auf die Belange der Minderjährigen hatte das Gericht gleich zum Prozessauftakt die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Es folgten 14 Verhandlungstage, an denen 33 Zeuginnen und Zeugen sowie vier Sachverständige gehört wurden.
Gegen das Urteil hatten die Anwälte der Tochter und des Freundes Revision eingelegt. Der Fall hatte tiefes Entsetzen weit über die Grenzen Bayreuths hinaus ausgelöst.
Im Video: Langjährige Haftstrafen wegen Mordes an dem Ärztepaar
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