Eine Coronatest-Kontrolle an einem Grenzübergang
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Corona-Testpflicht: Immer mehr haben die Unterlagen dabei

Corona-Testpflicht: Immer mehr haben die Unterlagen dabei

Seit Sonntag gilt eine Testpflicht für Reiserückkehrer. Während es zu Beginn einige Verstöße gab, scheint sich die Lage zu entspannen. Zum Beispiel auf der A3 an der Grenze zu Österreich.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Die Bayerische Grenzpolizei hat am Sonntag, dem ersten Tag mit verschärften Einreiseregelungen, zehn Verstöße festgestellt. Das teilte Innenminister Joachim Herrmann mit. Nach Angaben des CSU-Politikers kontrollierten Schleierfahnder insgesamt 500 Personen an den Grenzen. Vor allem bei ausländischen Fahrern hatte sich die Neuregelung offenbar zunächst noch nicht herumgesprochen. Das hat sich inzwischen geändert. Heute habe sich die Lage auf der A3 an der Grenze zu Österreich deutlich beruhigt, auch beim Verkehrsaufkommen, heißt es von der Bundesspolizei.

Innenminister stellt mehr Personal in Aussicht

Laut Herrmann wurde die Impf-Nachweispflicht in den meisten Fällen vorbildlich eingehalten: "Der Großteil der Reisenden hat sich mit den neuen Regelungen auseinandergesetzt und ist gut vorbereitet". Um eine vierte Infektionswelle zu vermeiden, sei es wichtig, auch weiterhin konsequent zu kontrollieren. Die Bayerische Grenzpolizei werde die Situation in enger Abstimmung mit der Bundespolizei weiter beobachten. Je nach Entwicklung der Lage werde man die Kontrolldichte im grenznahen Raum gezielt anpassen: "Dort, wo sich vermehrt Verstöße abzeichnen, werden wir auch mehr Personal einsetzen", erklärte Herrmann.

Ohne Test ab zur Teststation

Seit dem 1. August 2021 müssen Reiserückkehrer ab zwölf Jahren bei der Einreise über einen negativen Corona-Testnachweis verfügen, unabhängig davon, ob sie auf dem Land- oder dem Luftweg einreisen. Ausgenommen sind Genesene und vollständig Geimpfte.

Wer beim Grenzübertritt keinen Test vorweisen kann, wird von der Bundespolizei dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet. Dort wird dann über ein Bußgeld und weitere Maßnahmen entschieden. Außerdem schickt die Bundespolizei Einreisende ohne die notwendigen Unterlagen zur nächsten Teststation. Das dortige Ergebnis muss dann beim Gesundheitsamt nachgereicht werden.

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