Der AfD-Landtagsabgeordnete Richard Graupner im Bayerischen Landtag.
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10.04.2019, Bayern, München: Der Abgeordnete Richard Graupner (AfD) nimmt an der Sitzung des bayerischen Landtags teil.

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Berufungsverfahren gegen AfD-Landtagsabgeordneten Graupner

Richard Graupner hat als Polizist Dienstgeheimnisse verletzt – davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Das Amtsgericht Schweinfurt sah das nicht einwandfrei bewiesen und sprach Graupner frei. Heute beginnt das Berufungsverfahren am Landgericht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Mehr als ein Jahr nach dem Freispruch des AfD-Landtagsabgeordneten Richard Graupner vom Vorwurf der Verletzung von Dienstgeheimnissen beginnt am Dienstag der Berufungsprozess in Schweinfurt. Graupner muss sich wegen Verletzung eines Dienstgeheimnisses und zweier Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz vor dem Landgericht Schweinfurt verantworten. Am 13. Oktober letzten Jahres war Graupner vom Amtsgericht Schweinfurt freigesprochen worden.

Deutliche Hinweise auf Täterschaft

Damals sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung, es gebe zwar deutliche Hinweise auf eine Täterschaft Graupners. Restzweifel seien aber nicht völlig auszuräumen. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Verletzung des Dienstgeheimnisses soll der 59-Jährige in seiner Funktion als Polizeibeamter begangen haben. Bei der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck leitete der Polizeihauptkommissar nach eigenen Angaben seit 2010 eine Fahndungs- und Kontrollgruppe.

Verletzung von Dienstgeheimnissen

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt beschuldigt Graupner, in den Jahren 2017 und 2018 jeweils einem Bekannten unberechtigt Informationen weitergegeben zu haben, zu denen Graupner aufgrund seiner damaligen Tätigkeit als Polizeibeamter Zugang gehabt haben soll. 2018 soll Graupner einem Bekannten, gegen den wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach einer Wohnungsdurchsuchung und wegen Körperverletzung eines Polizeibeamten ermittelt wurde, den Inhalt einer internen polizeilichen Erstmeldung über den Vorfall mitgeteilt haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei um Verletzung eines Dienstgeheimnisses. Die Staatsanwaltschaft hatte im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht eine Geldstrafe in Höhe von mehr als 20.000 Euro gefordert. Graupner hatte sich in der öffentlichen Verhandlung nicht zu den Vorwürfen geäußert. Seine Anwälte hatten Freispruch gefordert.

Weitergabe von Privatadressen an Bekannte

Außerdem muss sich der AfD-Landtagsabgeordnete wegen zweier Ordnungswidrigkeiten vor Gericht verantworten. 2017 soll Graupner demselben Bekannten zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche den Halter eines PKW sowie die Privatadresse einer Person mitgeteilt haben. Da dieser Bekannte diese Daten auch selbst rechtmäßig hätte erlangen können, liegen laut Staatsanwaltschaft keine Dienstgeheimnisse vor. Die Weitergabe der Daten erfüllten daher nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt lediglich eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Im Jahr 2017 soll Graupner wieder demselben Bekannten die Adresse eines Mannes mitgeteilt haben, dessen Hund wiederum den Hund des Bekannten angegriffen haben soll. Der Bekannte Graupners wollte offenbar an den anderen Hundehalter eine Rechnung stellen.

Bayerischer Landtag hebt Immunität auf

Seit November 2018 ist er Mitglied des Bayerischen Landtags. Im Dezember 2020 hatte der Bayerische Landtag die Immunität Graupners aufgehoben. Im gleichen Jahr wurde er erneut zum unterfränkischen Bezirksvorsitzenden der AfD gewählt. Bis zum 30.9.2021 war Graupner laut der Bayerischen Landtag stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im Bayerischen Landtag. Bis heute ist er Mitglied im Ausschuss für Kommunales Fragen, Innere Sicherheit und Sport. Die Vorwürfe stammen aus dem Jahr 2018, vor seiner Zeit als Landtagsabgeordneter. Es ist nur ein Verhandlungstag angesetzt, daher könnte schon am Dienstag ein Urteil erfolgen.

Mit Material von dpa.

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