Der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron bei einer Demonstration (Archivbild)
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Angeblicher Hitlergruß: Kein Strafbefehl für AfD-Politiker

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron bei einem Auftritt auf dem Münchner Königsplatz den Hitlergruß gezeigt. Dieser Auffassung folgten die Gerichte jetzt jedoch nicht.

Die Staatsanwaltschaft ist mit einem Strafbefehl gegen den Münchner AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron wegen eines angeblichen Hitlergrußes gescheitert. Nach dem Amtsgericht habe auch das Landgericht München I den Erlass des Strafbefehls gegen den Politiker abgelehnt, sagte ein Justizsprecher. Das Verfahren sei somit abgeschlossen, eine weitere Beschwerdemöglichkeit gebe es für die Anklagebehörde nicht.

Immunität des AfD-Politikers aufgehoben

Der Bundestag hatte im Sommer die Immunität Bystrons aufgehoben. Hintergrund war eine Rede des Abgeordneten bei einer AfD-Kundgebung auf dem Münchner Königsplatz.

Die Staatsanwaltschaft München I hielt Bystron vor, dass er während seines Beitrags zu den Worten "Wir sind die AfD" bewusst seinen rechten ausgestreckten Arm in Richtung der Teilnehmer gestreckt habe und dies laut Strafgesetzbuch einen verbotenen Hitlergruß darstelle.

Dieser Argumentation folgte zunächst das Amtsgericht nicht und lehnte einen Strafbefehl wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ab. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, meinte das Gericht. Es sei kein Hitlergruß bei Bystron erkennbar.

Polizisten zeigten Bystron nicht an

Das Landgericht schloss sich an und verwies zudem darauf, dass die bei der AfD-Demo anwesenden Polizisten auch keine Anzeige erstattet hätten. "Offensichtlich wurde die Armbewegung in der Rededynamik nicht als Hitlergruß aufgefasst."

Bystron selbst hatte von Anfang an betont, es sei "offensichtlich", dass seine Geste kein Hitlergruß gewesen sei. Er hatte von einer "politisch instrumentalisierten Staatsanwaltschaft, die vollends ihre Neutralität verloren hat" gesprochen.

AfD-Bundesgeschäftsstelle durchsucht

Unterdessen durchsuchte die Berliner Staatsanwaltschaft am Mittwoch die Räume der Bundesgeschäftsstelle der AfD in Berlin. Hintergrund ist einem Parteisprecher zufolge ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Parteivorsitzenden Jörg Meuthen. Die beiden Co-Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla kritisierten das Vorgehen.

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