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Heimliche Beobachtung der bayerischen AfD vorläufig untersagt

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Heimliche Beobachtung der bayerischen AfD vorläufig untersagt

Seit einigen Wochen beobachtet der bayerische Verfassungsschutz die AfD im Freistaat auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln wie überwachten Telefonaten. Damit ist laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München Schluss – vorerst jedenfalls.

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Bei der Beobachtung der AfD darf das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz vorerst keine nachrichtendienstlichen Mittel mehr einsetzen. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Zudem wird es dem Landesamt vorläufig untersagt, "Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Partei zu betreiben", heißt es es in einer Mitteilung des Gerichts.

Gericht betont: "Keine inhaltliche Entscheidung"

Die Beobachtung der bayerischen AfD auf Basis offen zugänglicher Informationen bleibt allerdings möglich. Das Gericht betont zudem, dass der Verfassungsschutz mit der Sicherung der freiheitlich demokratischen Grundordnung eine Aufgabe von hohem verfassungsrechtlichem Rang wahrnehme.

Die "Zwischenentscheidung" des Verwaltungsgerichts enthält laut der Mitteilung "keine inhaltliche Entscheidung darüber, ob tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen der Partei AfD bestehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen". Selbst für eine nur vorläufige Beantwortung dieser Frage werde das Gericht "angesichts der komplexen Sachlage noch einige Zeit benötigen". Gegen den Beschluss können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Ausgeweitete AfD-Beobachtung seit September

Die AfD wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht – auch in einem Eilverfahren – dagegen, als sogenannter "Verdachtsfall" für verfassungsfeindliche Bestrebungen behandelt zu werden. Landeschef Stephan Protschka äußert sich laut der "Süddeutschen Zeitung" zufrieden über die aktuelle Entscheidung: Er sei zuversichtlich, auch in einem zweiten Schritt Recht zu bekomme – die Beobachtung der AfD sei "politisch motiviert".

Ferdinand Mang, Schriftführer des AfD-Landesvorstands, erklärt: "Weder im vorgerichtlichen Verfahren, noch vor Gericht konnte der Verfassungsschutz bis jetzt seine Gründe für die Beobachtung substantiiert darlegen." Die bayerische AfD spricht von einem "ersten Sieg gegen den bayerischen Verfassungsschutz".

"Gefahr einer Beeinträchtigung der Chancengleichheit"

In seiner Folgenabwägung stellt das Gericht fest, "dass der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel mit dem Risiko heimlicher Ausforschung schwer in die Tätigkeit der Partei eingreife". Zusammen mit der Veröffentlichung der Beobachtung der Partei als Verdachtsfall bestehe "die Gefahr einer Beeinträchtigung der Chancengleichheit der Partei insbesondere im Hinblick auf den künftigen Landtagswahlkampf". Wann das Gericht im Eilverfahren entscheiden wird, ist offen.

AfD-Landtagsabgeordnete waren bereits ausgenommen

Bayerns Innenministerium hatte im September mitgeteilt, dass die AfD nunmehr auch in Bayern als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz beobachtet wird. "Das dient der Aufklärung, inwieweit in der AfD als Gesamtpartei Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen", hieß es zur Begründung. Landtagsabgeordnete würden aber nicht beobachtet.

Ein Sprecher des bayerischen Verfassungsschutzes hatte damals aber bereits betont: "Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist zu berücksichtigen, dass die AfD noch nicht als erwiesen extremistisch eingestuft ist." Damit machte er schon vor der jetzigen Entscheidung des Gerichts deutlich, dass dem Landesamt bewusst ist, dass nicht automatisch alle denkbaren Maßnahmen jederzeit erlaubt sind.

Mit Informationen von dpa

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