Im laufenden Wiederaufnahmeprozess um den "Badewannenmord" von Rottach-Egern haben derzeit Sachverständige das Wort. Ein Gutachten, das am Mittwoch am Landgericht München vorgestellt wurde, entlastet den zuvor als Mörder verurteilten Manfred Genditzki. Den komplexen Berechnungen der Sachverständigen zufolge starb die Witwe nämlich später als bisher angenommen.
Für den jetzt vermuteten Todeszeitpunkt hat Genditzki ein Alibi
Mit hoher Wahrscheinlichkeit liege der Zeitpunkt ihres Todes nach 15.30 Uhr, möglicherweise sogar erst gegen 17 Uhr, sagte der Stuttgarter Thermodynamiker Nils Hansen am Mittwoch. Zu der Zeit war Genditzki aber laut Anklage nicht mehr in der Wohnung der Frau, die er regelmäßig im Alltag unterstützt hatte und mit der er, seine Frau und sein kleiner Sohn auch eine Art Freundschaft pflegten. Gegen 15.30 Uhr war der damalige Hausmeister des Anwesens in einem Supermarkt beim Einkaufen, wie ein Kassenzettel belegt.
Entdeckt wurde die Leiche der Seniorin am 28. Oktober 2008 gegen 18.30 Uhr von einer Pflegerin. Die Frau lag mit einem Schlafanzug bekleidet in der mit Wasser gefüllten Badewanne, das linke Bein hing über den Rand.
Bereits drittes Gerichtsverfahren im Fall "Badewannenmord"
Für den heute 62-jährigen Manfred Genditzki ist es bereits das dritte Verfahren in dem Fall. In den beiden vorherigen Gerichtsprozessen waren die Sachverständigen von einem früheren Todeszeitpunkt ausgegangen. 14 Jahre saß der Angeklagte deshalb wegen Mordes im Gefängnis. Denn die Richter in den früheren Verhandlungen waren überzeugt, dass der Hausmeister aus Rottach-Egern die von ihm betreute Seniorin nach einem Streit geschlagen und in ihrer Badewanne ertränkt hatte.
Erst nach einem zähen Kampf konnte seine Münchner Anwältin Regina Rick ein Wiederaufnahmeverfahren erreichen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird es dann auch um eine Computersimulation gehen, die zeigen soll, dass die 87-jährige Seniorin ebenso bei einem Unfall in die Badewanne gestürzt und ertrunken sein könnte.
Bis Anfang Juli sind für den Prozess mehr als zehn weitere Verhandlungstage angesetzt.
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