Das Landgericht München hatte vergangenen August entschieden, das Verfahren um den "Badewannen-Mord" wiederaufzunehmen.
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Das Landgericht München

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"Badewannen-Mord": Erster Heiligabend in Freiheit

Nach 14 Jahren im Gefängnis kann Manfred Genditzki Weihnachten das erste Mal wieder mit seiner Familie feiern. Sein Wunsch für 2023: Im neuen Prozess um den "Badewannen-Mord" von Rottach-Egern seine Unschuld zu beweisen.

Manfred Genditzki freut sich auf ein Weihnachten in Freiheit. Im vergangenen August hat das Landgericht München die Wiederaufnahme des Verfahrens um den "Badewannen-Mord" angeordnet. Der 62-Jährige, der 2008 eine Seniorin in der Badewanne ertränkt haben soll und stets seine Unschuld beteuert hatte, wurde nach 14 Jahren mit sofortiger Wirkung aus der Haft entlassen.

Weihnachten im Kreise der Familie genießen

Seitdem versucht er, im Alltag wieder Fuß zu fassen. Der ehemalige Hausmeister arbeitet in einer Naturkäserei im Tegernseer Tal und verbringt viel Zeit mit seiner Frau, den Kindern und den Enkeln. So soll es auch an Weihnachten sein. "Weihnachten ist einfach das Fest der Familie“, betont er. "Und die Familie hat so lange zusammengehalten – das muss man dann auch mal feiern und es gibt keinen besseren Tag dafür als Weihnachten.“

"Wir werden die Zeit richtig schön genießen“, davon ist Manfred Genditzki überzeugt. Für Heiligabend will er "auf jeden Fall einen frischen Baum holen, damit es auch nach Weihnachten riecht“. Und auch, weil seine Tochter sich das so wünscht. Er will seine Enkel besuchen und auch mit seiner Schwester feiern. Ansonsten will er sich noch nicht komplett festlegen: "Ich plane nichts, ich lebe einfach jeden Tag.“

  • Zum Artikel: "'Badewannen-Mord': Von den ersten Schritten in Freiheit"

Neues Gutachten führte zur Wiederaufnahme des Verfahrens

Für die Zukunft wünscht er sich "einfach Normalität" – und dass er bei der Wiederaufnahme des Verfahrens um den "Badewannen-Mord" endlich seine Unschuld beweisen kann. Einen Termin gibt es noch nicht. Aber seine Münchner Anwältin Regina Rick geht davon aus, dass sich das Landgericht voraussichtlich im zweiten Quartal des nächsten Jahres erneut mit dem Fall befassen wird.

Dass der Fall neu aufgerollt werden muss, wurde vor allem mit neuen Sachverständigengutachten erklärt. Sie seien in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen geeignet, zu einer für den Angeklagten günstigeren Entscheidung zu führen, teilte das Landgericht im August mit. Diese Erkenntnisse seien erst aufgrund der technischen Entwicklung der vergangenen Jahre möglich geworden.

Auch Sturz könnte zum Tod der Frau geführt haben

So habe ein Experte erstmals errechnen können, wie warm das Wasser in der Badewanne war, in der die Mitarbeiterin eines Pflegedienstes die Leiche fand. Der Todeszeitpunkt befand sich demnach erheblich außerhalb des vom verurteilenden Gericht angenommenen Zeitfensters. Außerdem liegt inzwischen eine neue computergestützte biomechanische Simulation vor. Demnach kommt auch ein Sturz als Todesursache der Seniorin in Frage.

Nun hofft Manfred Genditzki auf einen Freispruch. Die Fragen des BR und anderer Medien hat er nicht persönlich beantwortet, sondern schriftlich und über einen Sprecher, der nach eigenen Angaben pro bono die "kommunikative Begleitung" übernommen hat.

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