Gerald Grosz bei seinem Auftritt in April in Osterhofen.
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Gerald Grosz bei dem Auftritt in Februar in Osterhofen. Er soll dort Ministerpräsident Söder und Gesundheitsminister Lauterbach beleidigt haben.

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AfD-Gastredner soll 36.000 Euro für Söder-Beleidigung zahlen

Beim politischen Aschermittwoch der AfD in Osterhofen im Februar soll der österreichische Rechtspopulist Gerald Grosz Ministerpräsident Söder unter anderem als "Södolf" beschimpft haben. Jetzt erging ein Strafbefehl. Grosz soll 36.000 Euro bezahlen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Das Amtsgericht Deggendorf hat gegen den österreichischen Politiker Gerald Grosz einen Strafbefehl wegen mutmaßlicher Beleidigung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erlassen. Grosz soll eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 400 Euro zahlen, also 36.000 Euro, wie ein Sprecher des Amtsgerichts am Freitag der Nachrichtenagentur dpa auf Anfrage bestätigte. Der Anwalt von Grosz, Alexander Stevens, teilte mit, er habe Einspruch eingelegt. Die Grosz zur Last gelegten Taten seien "evident nicht strafbar".

Grosz soll ein Messer dabeigehabt haben

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Grosz unter anderem vor, Söder am 22. Februar beim Politischen Aschermittwoch der AfD im niederbayerischen Osterhofen als "Corona-Autokrat", "Landesverräter" und "Södolf" bezeichnet zu haben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe er unter anderem "Horrorclown" genannt.

Die Vorwürfe lauten auf Beleidigung von Personen des politischen Lebens sowie auf Verstoß gegen das Versammlungsgesetz – Grosz soll bei der Veranstaltung unerlaubt ein Messer bei sich gehabt haben.

Anwalt nennt Strafbefehl rechtswidrig

Anwalt Stevens betonte, es gebe keinen Beweis, dass Grosz tatsächlich ein Messer bei sich gehabt habe. Die Äußerungen wiederum seien im Zusammenhang mit dem politischen Wirken der Betroffenen und "somit als fortgesetzte Sachmeinung in künstlerischer Einkleidung einzustufen".

Zudem sei der Strafbefehl formal rechtswidrig ergangen. Voraussetzung der Strafverfolgung bei Beleidigung sei ein Strafantrag, der nur vom Betroffenen – oder bei Amtsträgern von dessen Vorgesetzten – gestellt werden könne. Weder Söder noch Lauterbach hätten einen Vorgesetzten. Ein Strafantrag finde sich bisher nur von einem untergeordneten Ministerialrat in den Akten.

Kommt es zur Hauptverhandlung?

Beim Amtsgericht hieß es, sofern der Einspruch des Anwalts eingehe und die Generalstaatsanwaltschaft ihren Antrag auf Strafbefehl nicht zurücknehme, komme es zur Hauptverhandlung. Stevens hingegen unterstrich, er gehe davon aus, dass das Verfahren eingestellt werde.

Grosz hat in Österreich mehrere Funktionen bei den rechtspopulistischen Parteien FPÖ und BZÖ ausgeübt. 2022 erhielt er bei der Bundespräsidentenwahl in Österreich 5,6 Prozent der Stimmen.

Mit Material von dpa.

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