Archivfoto: Karl Lauterbach und Markus Söder am 2. November 2022 in Berlin
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Archivfoto: Karl Lauterbach und Markus Söder am 2. November 2022 in Berlin

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"Södolf"-Beleidigung: Generalstaatsanwaltschaft mit Strafbefehl

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat wegen mutmaßlicher Beleidigung von Markus Söder und Karl Lauterbach Strafbefehl beantragt. Die Wörter "Södolf" und "Horrorclown" sollen bei einer AfD-Veranstaltung am Politischen Aschermittwoch gefallen sein.

Beim Politischen Aschermittwoch Ende Februar in Osterhofen im Kreis Deggendorf sollen die Politiker Markus Söder und Karl Lauterbach derart beleidigt worden sein, dass Anzeige erstattetet wurde. Gerald Grosz, Gastredner auf der AfD-Veranstaltung, soll Bayerns Ministerpräsidenten unter anderem als "Corona-Autokrat", "Landesverräter" und "Södolf" bezeichnet haben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe er unter anderem "Horrorclown" genannt, so der Vorwurf.

Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft München Strafbefehl gegen den österreichischen Politiker beantragt – wegen mutmaßlicher Beleidigung.

36.000 Euro Strafe stehen im Raum

Dem Antrag zufolge, über den das Amtsgericht Deggendorf nun zu entscheiden hat, soll Grosz eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 400 Euro zahlen, also 36.000 Euro. Die Vorwürfe lauten auf Beleidigung von Personen des politischen Lebens in zwei Fällen sowie auf Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Der österreichische Rechtspopulist soll bei der Veranstaltung zudem unerlaubt ein Messer bei sich gehabt haben.

Ein Sprecher des Amtsgerichts Deggendorf bestätigte am Freitag den Eingang des Strafbefehlsantrags.

Weiteres Verfahren gegen Grosz eingestellt

In einem anderen Fall, bei dem es um eine Email vom 12. Mai ging, wurde laut Anklagebehörde das Verfahren gegen Grosz eingestellt. Der Anwalt von Grosz, Alexander Stevens, erläuterte, von diesem anderen Verfahren hätten weder die Verteidiger noch Grosz Kenntnis gehabt.

Die mutmaßlichen Beleidigungen wiederum, die von Söder und Lauterbach auf entsprechenden Strafantrag verfolgt würden, seien "evident nicht strafbar". Stevens beruft sich dabei auch auf ein Rechtsgutachten. Eine strafbare Beleidigung anzunehmen, hieße, jegliche Emotionalität in der politischen Auseinandersetzung zu verbieten, zitiert Stevens daraus. Es sei zudem nicht klar, ob es sich bei dem mitgeführten Gegenstand um ein Messer handelte, betonte Stevens.

Angeklagter klagt seinerseits gegen Söder

Grosz hatte seinerseits zwei Strafanzeigen gegen Söder gestellt, unter anderem weil er Söders Anzeige für nicht rechtens hält. Er argumentiert, seine Aussagen seien im Zuge der politischen Auseinandersetzung gefallen. Er habe Kritik an der Corona-Politik zum Ausdruck gebracht. Das sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Grosz hat in Österreich mehrere Funktionen bei den rechtspopulistischen Parteien FPÖ und BZÖ ausgeübt. 2022 erhielt er bei der Bundespräsidentenwahl im Nachbarland 5,6 Prozent der Stimmen.

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