Die Polizei sichert Spuren und macht einen DNA-Test.
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Die Polizei sichert Spuren und macht einen DNA-Test.

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25 Jahre DNA-Datenbank der Kriminalpolizei: Über 43.000 Treffer

Seit 25 Jahren werden in der DNA-Analysedatei der Kriminalpolizei Tatort-Spuren und DNA-Muster gesammelt und gespeichert. Derzeit sind es fast 260.000 allein in Bayern. Die Datenbank hat schon zur Lösung einiger Fälle beigetragen.

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Der prominenteste Mordfall, der mithilfe der "DNA-Analysedatei" gelöst wurde, ist wohl der von Rudolph Moshammer. Der Mörder des Münchner Modedesigners hatte Hautpartikel hinterlassen - am Kabel, mit dem er Moshammer erdrosselt hat. Das wurde schon im Jahr 2005 auf der Pressekonferenz der Polizei verkündet. "Die Rechtsmedizin hat unermüdlich daran gearbeitet, ein DNA-Muster zu erstellen und dieses DNA-Muster ist schließlich durch die bundesweite DNA-Datenbank gelaufen", erklärte der damalige Ermittler Harald Pickert. Das DNA-Muster des Täters war wegen eines vergangenen Verfahrens schon in der Datenbank gespeichert. So konnte der Täter schon nach zwei Tagen ermittelt werden.

Wie die DNA-Datenbank funktioniert

Seit die Datenbank am 17. April 1998 ins Leben gerufen wurde, funktioniert das Abgleichen und Speichern ähnlich. Zum einen werden an Tatorten Spuren gesammelt: Blut, Speichel oder Haare. Zum anderen werden von Personen DNA-Proben entnommen.

Neben Lichtbildern und Fingerabdrücken ist die DNA-Probe seit den 90er Jahren zur dritten wichtigen Ermittlungsmethode geworden, um an zusätzliche Informationen zu gelangen, erklärt Jasmin Kuske, die die DNA Analysedatei des Bayerischen Landeskriminalamts leitet. "So können wir am Tatort auch Spuren, die teilweise mit dem Auge nicht zu sehen sind, sichern und verwerten."

Über 43.000 Datenbank-Treffer in 25 Jahren in Bayern

Und das hat in Bayern bei weitem nicht nur beim Fall Rudolph Moshammer funktioniert, so Kuske. Wenn Tatort-Spur und Personen-DNA übereinstimmen oder zwei Spuren zur selben Person gehören, spricht die Polizei von einem Treffer.

"Wir gehen davon aus, dass wir mit unserer Datenbank bei über 43.000 Datenbank-Treffern Hinweise gegeben haben auf Spurenverursacher und dementsprechend zur Täterermittlung beigetragen haben", erklärt Jasmin Kuske. Das entspricht gut 1.700 Treffern pro Jahr, in der die bayerische DNA-Analysedatei Fälle zumindest mit-gelöst hat.

25 Jahre DNA-Datenbank der Kriminalpolizei: Über 43.000 Treffer
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25 Jahre DNA-Datenbank der Kriminalpolizei: Über 43.000 Treffer

Wessen DNA in der Datenbank landet

Bayern ist außerdem bundesweiter Spitzenreiter, was die Erfassung von Personendatensätzen anbelangt. Zum einen kann die Schwere der Straftat rechtfertigen, eine DNA-Probe von einer Person zu entnehmen, erklärt Nikolaus Bosch, Professor für Strafrecht an der Universität Bayreuth.

Zum anderen nutzt die Polizei die DNA-Proben, um in Zukunft Straftaten leichter aufklären zu können. "Es muss eine sogenannte Negativprognose dazukommen", erklärt der Strafrechtler. "Dass zu erwarten ist, dass die Person irgendwann mal wieder Straftaten begehen wird und man dann auch Spurenmaterial finden kann." Das gebe allerdings auch viel Raum zur Interpretation, kritisiert Nikolaus Bosch.

Bundeskriminalamt betreibt DNA-Datei

Laut Bundeskriminalamt sind vor allem DNA-Datensätze gespeichert, die schweren Straftaten wie Sexual- oder Tötungsdelikten zugeordnet sind. Aber eben auch wiederholtem Diebstahl oder Betäubungsmitteldelikten. Denn DNA-Proben können auch dann entnommen werden, wenn die "begründete Vermutung" seitens der Polizei vorliegt, dass die Person in Zukunft eine schwere Straftat begehen wird. Deutschlandweit sind so insgesamt knapp 1.217.000 Datensätze erfasst, knapp 818.000 Personen und rund 399.000 Spuren, schreibt das Bundeskriminalamt auf BR-Anfrage.

Welche DNA-Muster gespeichert werden

Gespeichert ist jedoch nicht das gesamte Erbgut. Sondern die Rechtsmedizin erstellt aus der Probe ein Zahlenmuster, erklärt Katja Anslinger, die das DNA-Labor der Ludwig-Maximilians-Universität München leitet. Sie schaut auch nur auf 16 bestimmte Abschnitte im Erbgut, die besonders viele Unterschiede zwischen Personen aufweisen: "Dann ist die Länge dieses Bereiches bei Person A eine andere als bei Person B. Und wenn wir uns genügend dieser Bereiche anschauen, dann können wir über diese Vermessung der Bereiche ein hochindividuelles Zahlenmuster erstellen." Das Zahlenmuster besteht dann aus 16 Zahlen-Paaren, die bei der Kriminalpolizei gespeichert werden.

Datenschutz: Löschfristen und Speicherdauern

Kritik an der DNA-Datenbank kommt etwa von Datenschützern - obwohl generelle Löschfristen und Höchstspeicherdauern grundsätzlich gesetzlich festgelegt sind. Nikolaus Bosch, Professor für Strafrecht an der Universität Bayreuth meint, die Frage sei vor allem, wie überprüft wird, ob die Daten noch weiter benötigt werden. "Wann wird gelöscht und wie soll überhaupt eine sinnvolle Überprüfung stattfinden bei solchen DNA-Identifizierungsmustern?“ Der Strafrechtler sieht die DNA-Analysedatei jedoch generell positiv. Könne man doch vor allem dank dieses technischen Fortschritts immer mehr Fälle lösen, auch wenn sie schon Jahrzehnte zurückliegen.

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