Positiver PCR-Test
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Was folgt nach einem positiven Corona-Test? Viele wissen das nicht, doch es gibt klare Regeln, was dann zu tun ist.

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Die wichtigsten Regeln bei einem positiven Corona-Test

Die Infektionszahlen steigen und steigen. Was können wir dagegen tun? Vor allem: uns impfen lassen. Aber auch Tests helfen gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus. Doch was gilt bei einem positiven Corona-Test? Die wichtigsten Antworten dazu.

Das Coronavirus hat uns fest im Griff und überrascht mit seiner enormen Ausbreitung selbst Virologen. Insbesondere in Bayern sind die Infektionszahlen hoch. Der Kreis Rottal-Inn steht mit über 1.000 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche derzeit bundesweit an der Spitze. Noch nie seit Beginn der Pandemie hatte eine Region einen so hohen Inzidenzwert.

Was dagegen helfen würde, ist vor allem eine höhere Impfquote. Aber auch Tests könnten die Ausbreitung des Virus eindämmen. Warum Tests so wichtig sind, was bei einem positiven Test gilt und die aktuellen Quarantäneregeln in Bayern im Überblick:

Warum sind Corona-Tests sinnvoll?

Tests sind vor allem wichtig, um Infektionsketten zu unterbrechen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Schließlich infizieren sich viele, ohne es zu merken. Außerdem hat man nur durch Tests das Infektionsgeschehen im Blick.

Corona-Test ist positiv: Was sollte man tun?

Wer einen Selbsttest macht, der positiv ausfällt, sollte diesen genauso wie einen von geschultem Personal durchgeführten positiven Antigen-Schnelltest durch einen PCR-Test bestätigen lassen.

Was gilt bei positivem Corona-Test? Die Unterschiede, je nach Testart

Positiver Selbsttest: Ist ein Selbsttest positiv, muss dies noch nicht dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Personen mit positivem Selbsttest sollten sich laut Robert Koch-Institut (RKI) allerdings zu Hause in Quarantäne begeben.

Ferner muss der positiv Getestete die Hygiene- und Schutzregeln (die sogenannten A-H-A-+ L-Regeln = Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen und Lüften) einhalten und telefonisch einen Termin für einen PCR-Test mit seinem Hausarzt/seiner Hausärztin oder einem geeigneten Testzentrum vereinbaren.

Positiver Antigen-Schnelltest: Gleiches gilt bei einem positiven Antigen-Schnelltest. Im Gegensatz zum Selbsttest muss er allerdings – obwohl ein genauerer PCR-Test danach zur Abklärung noch folgen sollte – bei positivem Ergebnis dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Positiver PCR-Test: Ein PCR-Test muss, wenn er positiv ausfällt, gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Über das Gesundheitsamt werden die mittels PCR-Test bestätigten Corona-Fälle dann an das RKI weitergeleitet.

Was folgt nach einem positiven Corona-Testergebnis?

Der positiv Getestete erhält von der Stelle, die das Testergebnis bekannt gibt – in der Regel also vom Arzt oder der Ärztin – die Aufforderung, sich in Isolation zu begeben. Danach ist er verpflichtet, das positive Testergebnis mit Testart und Datum des Tests dem Gesundheitsamt zu melden.

Wie lange müssen positiv Getestete in Quarantäne?

Positiv Getestete ohne Krankheitssymptome, die ungeimpft sind: Sie müssen generell mindestens 14 Tage in Quarantäne - egal, ob mit oder ohne Krankheitssymptome. Damit die Quarantäne beendet werden darf, muss allerdings ein negatives Testergebnis – mittels PCR-Test oder durch geschultes Personal durchgeführten Antigen-Schnelltest – vorliegen. Die Quarantäne darf auch nur nach frühestens 14 Tagen beendet werden, nachdem der Erreger erstmals nachgewiesen wurde.

Auch mindestens 14 Tage in Quarantäne müssen positiv Getestete, die zwar vollständig geimpft sind, aber Krankheitssymptome haben. Zur Beendigung der Quarantäne müssen sie dann seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und – wie bei einem symptomfreien Krankheitsverlauf – einen negativen PCR-Test oder professionell durchgeführten Antigen-Schnelltest vorweisen.

Vollständig Geimpfte und Genesene mit nur einer Impfung: Bei vollständig geimpften Personen, die positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wurden, gilt – wenn ihre vollständige Impfung 15 Tage oder länger zurückliegt – eine Quarantänepflicht von mindestens sieben Tagen. Auch hier muss zur Beendigung der Isolationspflicht ein negativer PCR- bzw. Antigen-Schnelltest vorliegen.

Gleiches gilt für Personen, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, die durch einen PCR-Test bestätigt wurde, sofern sie einmal geimpft wurden. Genesene, die nicht geimpft sind, müssen nach den vom Bayerischen Gesundheitsministerium veröffentlichten Regeln, für mindestens 14 Tage in Quarantäne.

Was bedeutet Quarantäne genau?

Wer in Quarantäne bzw. Isolation muss, darf seine Wohnung in dieser Zeit nicht verlassen. Erlaubt ist nur, zeitweise alleine auf den Balkon, die Terrasse oder in den eigenen Garten zu gehen – soweit dieser nicht mit anderen Personen gemeinsam genutzt wird. Ein Verlassen der Wohnung ist außerdem für die Durchführung des Tests zur Beendigung der Quarantäne erlaubt oder wenn dies vom Gesundheitsamt angeordnet wurde.

Für die Zeit der Quarantäne gilt zudem: kein Besuch und von Mitbewohnern, wie Familienmitgliedern, fernhalten. Auch Mahlzeiten sollten dann von anderen Haushaltsmitgliedern räumlich getrennt eingenommen werden. Kontakte zu Briefträgern, Lieferdiensten und Nachbarn sind in dieser Zeit ebenfalls nicht erlaubt.

Was gilt für "enge Kontaktpersonen"?

Das zuständige Gesundheitsamt ermittelt nach einem positiv Getesteten die sogenannten "engen Kontaktpersonen". Sie werden durch das Amt informiert und müssen sich dann unverzüglich zehn Tage in Quarantäne begeben, soweit sie nicht vollständig geimpft, einmal geimpft und von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind.

Die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen kann durch einen negativen Test auf sieben Tage verkürzt werden. Die Möglichkeit eines sogenannten "Freitestens" entfällt, wenn die Kontaktperson Krankheitssymptome hat oder die zuständige Behörde ein solches Freitesten ausgeschlossen hat.

Wer ist eine "enge Kontaktperson"?

Als enge Kontaktperson gilt laut RKI, wer zum Beispiel mit einem Abstand unter 1,5 Meter und ohne Mund-Nasen-Schutz mit dem positiv Getesteten länger als zehn Minuten gesprochen oder sich gemeinsam mit ihm in einem Raum mit möglicherweise infektiösen Aerosolen, etwa wegen schlechter Belüftung, aufgehalten hat.

Wie lange ist die Inkubationszeit von Corona?

Die Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, beträgt laut den meisten Studien zwischen fünf und sechs Tage.

Was sind die Symptome nach einer Corona-Infektion?

Die am häufigsten nach einer Coronavirus-Infektion auftretenden Symptome sind laut RKI Husten, Fieber, Schnupfen sowie Geruchs- und Geschmacksverlust. Eine Infektion mit dem SARS-Cov-2-Virus kann symptomlos verlaufen, aber auch zu schweren Pneumonien führen, die aufgrund von Lungenversagen dann sogar zum Tod der Patienten führen können, so das RKI.

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