Der Justizpalast in Nürnberg mit dem Landgericht Nürnberg-Fürth und dem Oberlandesgericht Nürnberg.
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Die Zahl der Verfahren im Dieselskandal ist enorm. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat deshalb nun einen eigenen Senat nur für Diesel-Verfahren.

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Tausende Klagen: OLG Nürnberg richtet "Diesel-Senat" ein

Tausende Klagen: OLG Nürnberg richtet "Diesel-Senat" ein

Der Skandal um manipulierte Dieselmotoren beschäftigt die Gerichte seit Jahren. In Nürnberg sind inzwischen so viele Verfahren anhängig, dass das Oberlandesgericht einen eigenen Senat einrichtet, den "Diesel-Senat".

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Weil sich an den Gerichten die Klagen der Käufer von Autos mit Dieselmotoren stapeln, richtet das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg einen eigenen Senat für diese Verfahren ein. Die dort tätigen Richterinnen und Richter sollen sich ausschließlich mit den sogenannten Diesel-Verfahren befassen, heißt es in einer Mitteilung des OLG. "Der neue Senat konnte durch Personalumschichtungen bei den Nürnberger Gerichten errichtet werden", so OLG-Präsident Thomas Dickert. Amtsgericht Nürnberg und Landgericht Nürnberg-Fürth gaben dafür Kapazitäten ab.

Dieselskandal: Zwei Drittel der neuen Verfahren am OLG Nürnberg

Seit dem Bekanntwerden der Abgasmanipulationen im Jahr 2015 sind der Justiz zufolge in Nürnberg mehr als 8.300 Diesel-Verfahren eingegangen. Gerichtssprecher Friedrich Weitner sprach von einem "sprunghaften Anstieg" – 2018 habe es am OLG Nürnberg lediglich rund 700 neue Verfahren gegeben, 2021 bereits mehr als 2.500. Somit drehten sich etwa 70 Prozent der neuen Verfahren um dieses Thema, sagte Weitner dem Bayerischen Rundfunk.

BGH stärkte Rechte der Dieselkäufer

Die Zahl der Klagen im Dieselskandal wird wohl auch in Zukunft kaum kleiner werden. Erst im Dezember hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erneut die Rechte von Dieselkäufern gestärkt. Der BGH entschied, dass ihnen, auch wenn sie ihr Auto über einen Darlehensvertrag mit Rückgabeoption finanziert hatten, Schadensersatz zusteht. Der Schaden entstand nach Meinung der Richter mit Vertragsabschluss.

Die BGH-Entscheidung war in Bezug auf einen Audi A6 mit unzulässiger Abschalteinrichtung getroffen worden, lässt sich aber auch auf andere, vom Dieselskandal betroffene Automarken übertragen.

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