Eine Luftwärmepumpe hängt bei Schnee und Eis an einer Hauswand in einem neu entstehenden Einfamilienhausgebiet.
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2024 startet eine neue Förderrichtline zum Heizungswechsel. Der Austausch kann laut Bundeswirtschaftsministerium ab sofort beauftragt werden.

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Heizungsgesetz tritt in Kraft: Wie man an Förderungen kommt

Jetzt ist es offiziell: Das von Bundeswirtschaftsminister Habeck erarbeitete Gebäudeenergiegesetz tritt wie angekündigt zum 1. Januar in Kraft. Damit kann auch die geplante Förderung pünktlich zu diesem Termin starten. Aber was ist dabei zu beachten?

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Kurz vor Jahresende herrscht nun endlich Klarheit über das sogenannte Gebäudeenergiegesetz, um das so lange gerungen wurde: Zum 1. Januar 2024 soll die Novelle in Kraft treten. Damit herrscht nun auch grünes Licht für die entsprechenden staatlichen Förderungen zum Heizungstausch zu diesem Termin. BR24 erklärt, was es dabei zu beachten gilt.

Worum geht es genau?

Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag in einer Mitteilung bestätigte, wurde die reformierte Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Somit steht dem Start zum Jahreswechsel nichts mehr in Wege. Laut Wirtschaftsministerium kann damit der Austausch von Heizungen auch bereits jetzt beauftragt werden.

Die Förderanträge können dann ab Ende Februar bei der Förderbank KfW eingereicht werden - auch rückwirkend für Vorhaben, die schon begonnen wurden. Möglich wird dies laut Wirtschaftsministerium durch eine befristete Übergangsregelung für den Heizungstausch, die ausnahmsweise eine nachträgliche Antragstellung ermöglicht.

Was sind die Hintergründe?

Mit dem neuen Heizungsgesetz – offiziell: Gebäudeenergiegesetz – soll den Umstieg aufs klimafreundlichere Heizen beschleunigt werden. Die Ampel-Koalition hat sich darin nach langem Ringen auf den Abschied von fossilen Energien wie Öl und Gas geeinigt. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

Klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Regelfall nicht leisten. Dies gilt allerdings zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Liegt bereits eine kommunale Wärmeplanung vor, gilt die Regelung auch für vorhandene Wohngebäude. Lässt sich die alte fossile Heizung nicht mehr reparieren, ist eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einzubauen.

Was wird gefördert?

Konkret geht es um eine neue Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Demnach soll – wer eine klimafreundliche Heizung in sein Haus einbaut – eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien erhalten können. Dazu zählen Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen. Diese Grundförderung steht offen für private Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen.

Gibt es weitere Zuschläge?

Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es einen Effizienz-Bonus von zusätzlich fünf Prozent. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen bestimmten Staub-Emissionsgrenzwert einhält.

Weitere 30 Prozent der Investitionskosten sind Geringverdienern im Eigenheim vorbehalten. Diesen bekommen selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.

Außerdem gibt es zusätzlich einen "Klima-Geschwindigkeitsbonus" in Höhe von 20 Prozent als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung. Dieser Bonus reduziert sich aber mit der Zeit. Von 2029 an soll dieser Bonus um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre abgeschmolzen werden. Ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus laut Richtlinie.

Worauf muss noch geachtet werden?

Der "Speed-Bonus" wird laut Ministerium für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen gewährt. Insgesamt sind die Säulen kombinierbar auf maximal 70 Prozent der Investitionskosten.

Die Boni sollen kombiniert werden können, aber nur bis zu einem Höchst-Fördersatz von maximal 70 Prozent. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. In diesem Falle liegt der Höchstbetrag des staatlichen Zuschusses bei 21.000 Euro.

Für die zweite bis sechste Wohneinheit gilt eine Obergrenze von jeweils 15.000 Euro, ab der siebten von jeweils 8.000 Euro. In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten laut Ministerium Grenzen für die förderfähigen Kosten nach Quadratmeterzahl.

Wie komme ich an die Förderungen?

Neben den Investitionskostenzuschüssen sollen über die staatliche Förderbank KfW zinsvergünstigte Kredite angeboten werden von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, und zwar für private Selbstnutzer von Wohngebäuden mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.

Generell gilt: Wer nur Anspruch auf einen Teil der Förderung hat, sollte auch Förderprogramme von Bundesländern, Städten und Gemeinden prüfen. Häufig kann die Bundesförderung mit regionalen Fördermitteln kombiniert werden.

Die Zuschüsse für den Heizungstausch können künftig bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle konzentriert sich auf die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen bei Sanierungen. Der Ergänzungskredit kann über die Hausbank beantragt werden.

Kann ich fossile Heizsysteme nun gar nicht mehr einbauen lassen?

Für den Fall, dass eine Gas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr repariert werden kann, gibt es mehrjährige Übergangsfristen. Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung dürfen weiterhin neue Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden. Sie müssen aber ab 2029 einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen. Hat die Kommune bereits einen Wärmeplan, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie nach Angaben des Ministeriums verbindlich. In Härtefällen könnten Eigentümer von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen befreit werden.

Bereits jetzt gilt eine grundsätzliche Verpflichtung, einen Heizkessel nach 30 Jahren gegen einen neuen auszutauschen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Brennwertkessel. Ab 2045 dürfen Gebäude nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden.

Habeck zufrieden über Förderprogramm

"Der Start der Förderung ist ein wichtiges Signal: Bei Investitionen in klimafreundliche Heizungen greifen wir den Bürgerinnen und Bürgern im Land unter die Arme und unterstützen mit großer finanzieller Kraft des Staates", erklärte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne). "Das ist entscheidend, denn wir müssen beim Klimaschutz im Gebäudebereich vorankommen, und zwar so, dass es für die Menschen machbar ist", betonte er weiter.

Habeck äußerte sich erleichtert, dass es trotz der Haushaltsengpässe "gelungen ist, die Gelder im Klima- und Transformationsfonds dafür zu sichern". Weiter hob er hervor: "Wichtig ist mir, dass die neue Förderung erstmals sozial ausgerichtet ist. Wer wenig verdient, erhält eine höhere Förderung." Ziel der Maßnahmen ist es, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu senken.

Mit Informationen der dpa und AFP.

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