Temperaturanzeige an einer alten Heizung in einem Heizkeller (Archivbild)
Bildrechte: picture alliance / dpa | Arno Burgi
Bildbeitrag

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampelkoalition das seit Monaten diskutierte "Heizungsgesetz" verabschiedet.

Bildbeitrag
>

Heizungsgesetz passiert Bundestag nach hitziger Debatte

Heizungsgesetz passiert Bundestag nach hitziger Debatte

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampelkoalition das seit Monaten diskutierte "Heizungsgesetz" verabschiedet. Das Gebäudeenergiegesetz soll dafür sorgen, dass künftig immer mehr Wohnungen und Gebäude klimafreundlich beheizt werden. Ein Überblick.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Der Bundestag hat am Freitag final über das sogenannte Heizungsgesetz debattiert, anschließend wurde die Reform mit den Stimmen der Ampel-Koalition verabschiedet. 399 Abgeordnete votierten dafür, 275 waren dagegen, fünf enthielten sich. Das Gesetz geht nun an den Bundesrat. Es gilt als wahrscheinlich, dass es die Länderkammer passiert.

Kontroverse Debatte im Bundestag

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bezeichnete das Gesetz als "zentrale Weichenstellung für den Klimaschutz". Es stärke die Energiesicherheit und schütze Verbraucher vor steigenden Preisen für Erdgas und Erdöl. Die Opposition hatte vor der Abstimmung beklagt, keine ausreichende Zeit für die Debatte darüber gehabt zu haben. Das sei eine "Missachtung des Parlaments" und eine "Respektlosigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern", sagte etwa CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt.

Auch der Vorsitzende der Linksfraktion, Dietmar Bartsch, kritisierte eine "Arroganz" gegenüber dem Bundestag, die er in dieser Form bisher nicht erlebt habe. Abgeordnete aus allen Oppositionsfraktionen äußerten zudem Zweifel an der Effektivität des Gesetzes in Bezug auf die Treibhausgasminderung und kritisierten vor diesem Hintergrund die anfallenden Kosten. Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard warf der Regierung einen "Raubzug gegen das eigene Volk" vor.

  • Zum Artikel: Heizungsgesetz – Tag der Entscheidung im Bundestag

Kippt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz noch?

CDU-Chef Friedrich Merz hält es allerdings für möglich, dass das Gebäudeenergiegesetz noch vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird. Im Deutschlandfunk sagte er, der Fall sei in Karlsruhe noch nicht erledigt, in der Hauptsache müsse noch entschieden werden. Man werde dort noch einmal auf den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens hinweisen, so Merz. Dann werde das Bundesverfassungsgericht endgültig entscheiden müssen, ob die notwendigen Beratungsmöglichkeiten des Bundestages gegeben waren.

Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte die Abstimmung über das Gebäudeenergiegesetz vor der Sommerpause gestoppt. Er war mit der Begründung, die Parlamentarier hätten zu wenig Beratungszeit gehabt, vor das Bundesverfassungsgericht gezogen und hatte in einer ersten Eilentscheidung Recht bekommen.

Was sind die Kernpunkte des Gebäudeenergiegesetzes?

Ab Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Regelungen des GEG sollen von 2024 an unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und auch repariert werden können. Mit anderen Worten: "Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen", betont die Bundesregierung. Es gibt Übergangsfristen und Ausnahmen.

Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue Heizung. Die maximal förderfähigen Kosten sollen zum Beispiel bei einem Einfamilienhaus bei 30.000 Euro liegen. Der maximale staatliche Zuschuss liegt also bei 21.000 Euro. Ferner soll es zinsgünstige Kredite geben. Verbände fordern Nachbesserungen am neuen Förderprogramm.

Was soll mit bestehenden Heizungsanlagen geschehen?

Dreh- und Angelpunkt für bestehende Heizungen soll eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Erst wenn diese vorliegt, sollen die Vorgaben des Gesetzes zum Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien auch für Bestandsgebäude gelten. Hausbesitzer können dann entscheiden, was sie machen.

Liegen noch keine Wärmepläne vor, sollen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern laut dem Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz bis Mitte 2026 Zeit für ihre Wärmepläne bekommen. Alle anderen Kommunen, die noch ohne Pläne sind, sollen sie bis zum 30. Juni 2028 vorlegen. Kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sollen ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchführen können.

Solch ein kommunaler Wärmeplan soll zum Beispiel zeigen, ob es eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung gibt oder geben wird, an die ein Gebäude angeschlossen werden kann. Dies soll laut Bundesregierung "Planungs- und Investitionssicherheit" schaffen. Heizungsgesetz und Wärmeplanungsgesetz sind also eng miteinander verbunden. Beide Gesetze sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Was müssen neue Heizungen können?

Die Bundesregierung sagt, dass das Gesetz "technologieneutral" ausgestaltet ist. So könnten Eigentümer den vorgeschriebenen Erneuerbaren-Anteil von mindestens 65 Prozent auch rechnerisch nachweisen. Als weitere Möglichkeiten für das Erreichen des Anteils sieht das Gesetz etwa einen Fernwärmeanschluss, eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung oder eine Heizung auf der Basis von Solarthermie vor. Auch eine Hybridheizung, also eine Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel, ist möglich.

Unter bestimmten Bedingungen gibt es auch die Möglichkeit sogenannter wasserstofffähiger Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Für bestehende Gebäude sind etwa Biomasseheizungen oder Gasheizungen möglich, die erneuerbare Gase wie Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff nutzten.

Auch für neue Anlagen, die bei fehlenden Wärmeplänen im Übergangszeitraum bis Mitte 2026 oder Mitte 2028 in Bestandsgebäuden eingebaut werden, gibt es Klima-Vorschriften. Sie müssen ab 2029 einen steigenden Anteil Biomasse oder Wasserstoff für die Wärmeerzeugung nutzen. Ab 2029 sind es mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent.

Welche Übergangsfristen gibt es?

Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist geben - das gilt laut Änderungsanträgen auch für den geplanten Austausch von Heizungen. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbarer Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist sollen dann vor Ort kommunale Wärmeplanungen vorliegen, auf Basis derer sich die Bürger für eine passende klimafreundliche Heizung entscheiden sollen.

Was ist mit den Betriebskosten bei Mietwohnungen?

Das Gesetz soll Mieterinnen und Mieter schützen, wie es im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen heißt. Bisher dürfen Vermieter maximal acht Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf die Jahresmiete umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren. Im GEG ist nun eine neue Modernisierungsumlage verankert.

Vermieter sollen Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von zehn Prozent auf den Mieter umlegen können - Bedingung ist aber, dass eine staatliche Förderung in Anspruch genommen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen wird. Das soll Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben. Zugleich gilt eine Kappungsgrenze: Die Monatsmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Kommen weitere Modernisierungsmaßnahmen hinzu, können es wie bisher zwei bis drei Euro werden.

Mit Informationen von dpa, AFP und Reuters

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht's zur Anmeldung!