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Studierende und Schüler können sich Geld zurückholen, wenn sie eine freiwillige Steuererklärung einreichen.

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Ferienjobs: Wann Einkünfte versteuert werden müssen

Viele Schülerinnen und Studenten sind auf einen Ferienjob angewiesen oder wollen ihr Taschengeld aufbessern. Wer ein paar Wochen durcharbeitet, dem werden meist automatisch Steuern abgezogen. Diesen Betrag kann man sich zurückholen. Wie das geht.

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Wer ein paar Wochen oder auch einen Monat am Stück arbeitet, hat in der Regel keine Steuerzahlung zu befürchten. Es werden zwar vom Arbeitgeber Steuern abgezogen und ans Finanzamt überwiesen, aber die können leicht zurückgeholt werden, wenn eine Steuererklärung abgegeben wird.

Ab welchem Betrag müssen Steuern gezahlt werden?

Erst ab einem Jahreseinkommen von 12.174 Euro werden für das Jahr 2023 Steuern fällig – ein Verdienst, der innerhalb weniger Wochen bei einem Ferienjob sicher nicht zustande kommt.

Wie bekommt man die Steuerzahlung zurück?

Wer sich das Geld zurückholen will, muss selbst tätig werden und eine Steuererklärung einreichen. Das vergessen allerdings viele Schüler und Studentinnen, bedauert die Lohnsteuerhilfe Bayern. Damit wird einiges an Geld verschenkt, das gerade die jungen Menschen gut gebrauchen können.

Grundsätzlich läuft es folgendermaßen: Hat ein Student eine regelmäßige Arbeit neben seinen Vorlesungen und verdient dabei unter 520 Euro im Monat, so bleibt diese Summe steuerfrei. Hierbei handelt es sich um einen Minijob, es wird nichts abgezogen, weder Steuern noch Sozialabgaben.

Wie einfach ist die Steuererklärung?

Verdient nun aber beispielsweise eine ältere Schülerin, die den August durcharbeitet, in diesem Zeitraum über 1.160 Euro, dann greift die Steuerpflicht und es gibt einen Lohnsteuerabzug, der sich aber eben leicht zurückholen lässt und zwar innerhalb der nächsten vier Jahre. Die Steuererklärung ist in diesen Fällen sehr einfach, da fast nichts eingetragen werden muss.

Welche Abgaben fallen an?

Noch eine gute Nachricht: Bei einer lohnsteuerpflichtigen kurzfristigen Beschäftigung fallen in der Regel keine Sozialabgaben an. Unter Sozialabgaben fallen die Beiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.

Welche Fristen gelten?

Wer das Geld schnell zurückhaben möchte, erstellt im Folgejahr seine Steuererklärung. Da es sich jedoch meist um eine freiwillige Steuererklärung handelt, bleiben auch noch vier Jahre Zeit, um dies zu tun. Man darf es dann nur nicht vergessen.

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