Elektroschrott-Annahmestelle
Bildrechte: picture alliance / dpa Themendienst | Markus Scholz

Symbolbild: Haushaltsgeräte gibt es auch bei Lebensmittelhändlern und Drogerien. Die Geschäfte müssen kaputte Geräte somit auch wieder annehmen.

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Elektroschrott nicht zurückgenommen – Klage gegen Einzelhändler

Kaputte Elektrogeräte kann man dort abgeben, wo man sie gekauft hat – so schreibt es ein Gesetz vor. Mehrere Lebensmittelhändler und eine Drogeriekette widersetzen sich offenbar dieser Recyclingvorgabe. Die Deutsche Umwelthilfe klagt dagegen.

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Bügeleisen, Stabmixer, Lockenstäbe: Kleine Elektrogeräte dieser Art können Verbraucher auch in Supermärkten und Drogerien kaufen. Doch wer Elektrogeräte verkauft, ist auch zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft nun einer Reihe großer Lebensmittelhändler vor, dieser Pflicht nicht nachzukommen. Die Organisation reichte nach eigenen Angaben vom Freitag Klage gegen Aldi Nord, Aldi Süd, Lidl, Netto, die Drogeriekette Rossmann sowie Franchisenehmer von Edeka und Rewe ein. Von den Behörden forderten die Umweltschützer, die Einhaltung der Recyclingvorgaben auch zu kontrollieren.

Die Vorgabe ist vor über einem Jahr in Kraft getreten. Lebensmitteleinzelhändler, die neue Elektrogeräte auf einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern verkaufen, sind seitdem gesetzlich zur Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte verpflichtet.

"Regelrechter Abwehrkampf": Handelsketten verletzen gesetzliche Pflicht

Die DUH testete den Angaben zufolge in verschiedenen Filialen zwischen Mai und Juni 2023, ob dort Elektroschrott zurückgegeben werden kann. In vielen Fällen sei dies nicht der Fall gewesen. "Da sich die genannten Unternehmen weigerten, die festgestellten Verstöße abzustellen oder zukünftig auszuschließen, hat die DUH Klagen bei den zuständigen Landgerichten eingereicht", erklärte die Organisation.

"Die aktuelle Sammelquote für Elektroschrott liegt bei erschreckenden 39 Prozent, obwohl 65 Prozent vorgeschrieben sind", sagte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Das liege auch daran, dass Handelsketten einen "regelrechten Abwehrkampf" gegen die gesetzlichen Pflichten führten. "Damit verunsichern die Supermarktketten Verbraucherinnen und Verbraucher und schaden dem Klima."

Supermärkte erzielten mit dem Verkauf von Elektrogeräten erhebliche Gewinne. Deshalb müssten sie auch Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung übernehmen. "Wir fordern alle Supermärkte und Drogerien dazu auf, endlich eine konsequente Rücknahme von alten Elektrogeräten in allen Filialen sicherzustellen, verbraucherfreundliche Sammelmöglichkeiten anzubieten und Kundinnen und Kunden aktiv darüber zu informieren", fügte Metz hinzu.

"Armutszeugnis": Was die Umwelthilfe nun noch fordert

Eine kundenfreundliche Rücknahme alter Elektrogeräte in Supermärkten könne durch professionelle und brandschutzsichere Sammelbehältnisse in der Nähe des Kassenbereiches erfolgen, schlägt die DUH vor. Auch eine persönliche Abgabe bei Mitarbeitenden sei eine Option. Unerlässlich sei aber, dass etwa das Kassenpersonal die Sammelbehälter überwacht. So sollten Fehleinwürfe und Diebstähle verhindert werden. Geschultes Personal sei notwendig, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Die Umweltschützer fordern darüber hinaus vor allem gesetzliche Kontrollen. "Gesetze werden nur dann ernst genommen, wenn sie auch kontrolliert werden", erklärte der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, Thomas Fischer. Dies geschehe bislang offensichtlich nicht. "Das ist ein Armutszeugnis für die zuständigen Vollzugsbehörden. Sie müssen ihre Aufgabe endlich erfüllen und die Einhaltung der Rücknahmepflichten von Elektroschrott bei Supermärkten und Drogerien sicherstellen." Solange dies nicht geschehe, werde die DUH "konsequent alle rechtlichen Mittel nutzen, um Verstöße zu ahnden".

Mit Informationen von AFP

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