Bürgergeld und neue Steuersätze: Das ändert sich 2023 beim Geld
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Bürgergeld und neue Steuersätze: Das ändert sich 2023 beim Geld

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Bürgergeld und neue Steuersätze: Das ändert sich 2023 beim Geld

Im neuen Jahr ändert sich einiges für Verbraucherinnen und Verbraucher. BR24 stellt die wichtigsten Neuerungen vor. Heute: Änderungen bei Geld, Steuern und Sozialleistungen.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft am .

Im zurückliegenden Jahr hat Geld eine enorm große Rolle gespielt: Die Inflation hat viele Menschen überrascht, die Energiekosten sind in die Höhe gestiegen und das Benzin war so teuer wie noch nie. Entsprechend wichtig dürfte es sein, sich im kommenden Jahr genauer mit Einkünften und Ausgaben zu beschäftigen – der Überblick zeigt: In nahezu allen gesellschaftlichen Gruppen ändert sich etwas.

Das Bürgergeld kommt

Nach 17 Jahren "Hartz IV" wird im neuen Jahr eine überarbeitete Grundsicherung für Langzeit-Arbeitslose eingeführt: Das Bürgergeld. Wer also bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, wird künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben.

Allerdings mit Verbesserungen: So steigt der Satz für alleinstehende Erwachsene um 53 Euro auf dann 502 Euro pro Monat. Bei Aufnahme einer Weiterbildung gibt es 150 Euro zusätzlich. Kinder und Jugendliche, die in einer sogenannten "Bedarfsgemeinschaft" leben und kein eigenes Einkommen haben, bekommen zusätzlich neben dem Regelbedarf auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich. Diese Regelung gilt so lange, bis eine Kindergrundsicherung eingeführt wird.

Höhere Freibeträge bei Midijobs

Wer zwischen 520 und 2.000 Euro verdient, arbeitet in einem Midijob und muss entsprechend nicht die vollständigen Abgaben zahlen – bislang lag die Midijob-Grenze bei 1.600 Euro. Wer im Rahmen eines solchen Beschäftigungsverhältnisses bis zu 1.000 Euro verdient und trotzdem auf die Grundsicherung angewiesen ist, soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können: Die Freibeträge in diesem Bereich werden von 20 Prozent auf 30 Prozent angehoben.

Auf der Website des Bundesarbeitsministeriums gibt es einen ausführlichen Fragen- und Antwortkatalog zum Bürgergeld.

Wohngeld Plus kommt

Wer arbeitet und Geld verdient, aber so hohe Lebenshaltungskosten hat, dass nach deren Abzug kein würdevolles Leben mehr möglich ist, der hat Anspruch auf Wohngeld. Ab dem ersten Januar werden hier die Sätze deutlich erhöht. Durchschnittlich 190 Euro mehr stehen Wohngeld-Beziehenden monatlich zu. Bei wem das Geld wegen der Wohnkosten knapp ist, der sollte sich informieren, denn es sollen ab dem neuen Jahr gut dreimal so viele Menschen wie bisher Anspruch darauf haben.

Zusätzlich ist beim Wohngeld eine Heizkostenpauschale vorgesehen, mit der die gestiegenen Energiekosten berücksichtigt werden sollen. Die genaue Summe des Wohngelds hängt von den Einkünften und Ausgaben ab. Allerdings warnen viele Bürgerämter schon, dass die Antragsbearbeitung mehrere Monate dauern kann.

Renten steigen an

Am 1. Juli gibt es für alle Rentnerinnen und Rentner voraussichtlich höhere Zahlungen aus der staatlichen Rentenkasse. Egal, ob Alters-, Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen-, Unfall- oder landwirtschaftliche Rente: Wer bisher 1.000 Euro ausgezahlt bekommen hat, bekommt im Westen dann 1.035 Euro und im Osten 1.042 Euro.

Die endgültige Entscheidung zur Anpassung fällt voraussichtlich im Frühjahr, wenn die amtliche Lohnstatistik vorliegt. Das nächste Jahr soll übrigens das letzte sein, in dem in Ost und West verschieden hohe Renten ausgezahlt werden: Im Sommer 2024, dann 35 Jahre nach der Wiedervereinigung, werden die Summen in Ost und West angeglichen.

Grundfreibeträge und Spitzensteuersätze

Der steuerfreie Betrag für das Einkommen steigt im kommenden Jahr: 10.908 Euro kann jeder Mensch dann verdienen, ohne dass Einkommensteuer anfällt. Im zurückliegenden Jahren waren es noch 10.347 Euro.

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt dann für Menschen, die 62.810 Euro verdienen – also 4.213 Euro mehr als bisher. Und wer weniger als 66.915 Euro versteuern muss, der ist vom Solidaritätszuschlag befreit. Der Reichensteuersatz von 45 Prozent bleibt unberührt und gilt ab einem Einkommen von 277.826 Euro.

Und sonst noch:

  • Sparfreibetrag (Abgeltungssteuer oder auch Sparerpauschbetrag) steigt von 801 Euro auf 1.000 Euro.
  • "Mindestlohn für Azubis" kommt: Mindestens 620 Euro muss jede und jeder beim Ausbildungsstart bekommen.
  • Homeoffice-Pauschale wird ausgeweitet.
  • Einige Krankenkassen heben ihre Beiträge an, die Grenzen für Privatversicherte werden nach oben verschoben.
  • Der Ausbildungsfreibetrag wird angehoben: Von aktuell 924 Euro auf 1.200 Euro je auswärtig untergebrachtem Kind in Ausbildung.
  • Rentenbeiträge können ab diesem Jahr vollständig von der Steuer abgesetzt werden.

Mit Informationen von dpa, afp und Reuters.

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