Der große Überblick: Das ändert sich im neuen Jahr
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Der große Überblick: Das ändert sich im neuen Jahr

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Das ändert sich 2023: Der große Überblick

Im neuen Jahr gibt es große und kleine Veränderungen für nahezu alle Menschen. Egal, ob Verbraucher, Arbeitnehmer, Familien oder Autofahrer. BR24 hat die wichtigsten Neuigkeiten zusammengestellt.

Über dieses Thema berichtet: Notizbuch am .

Vor zehn Jahren, also im Jahr 2013, trat Papst Franziskus sein Amt an, die FDP schied bei der Bundestagswahl aus dem Parlament aus und bei Onlinekäufen bekamen Verbraucherinnen und Verbraucher erstmals das Recht, von ihrem Kauf zurückzutreten und sogar innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Nun, zehn Jahre später, hat sich die Welt in vielerlei Hinsicht weitergedreht. Im neuen Jahr stehen schon jetzt einige Dinge an, die das Leben vieler Verbraucherinnen und Verbraucher verändern werden.

Arbeitnehmer bekommen mehr Gestaltungsfreiheit

Die Freibetragsgrenze bei der Einkommensteuer wird nach oben verlegt und die Homeoffice-Tage können mit sechs Euro pro Tag vollständig als Werbungskosten geltend gemacht werden. Außerdem wird die Krankschreibung etwas erleichtert: Ab dem neuen Jahr sendet die Krankenkasse die eAU-Bescheinigung, also die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, automatisch an den Arbeitgeber weiter.

Außerdem werden in der Pflege, im Elektrohandwerk, bei den Dachdeckern und für pädagogische Mitarbeiter die Löhne angehoben. Und wer in Frührente geht, darf erstmals so viel Geld dazuverdienen, wie er oder sie möchte. Größtes Minus: Krankenkassenbeiträge und andere Sozialabgaben steigen.

Familien bekommen mehr Geld und mehr Rechte

Nicht nur das Kindergeld steigt auf 250 Euro je Kind, sondern auch der Kinderfreibetrag, das anrechenbare Betreuungsgeld und der Freibetrag für Kinder, die wegen ihrer Ausbildung außerhäuslich untergebracht sind.

Außerdem greift erstmals das Notfallvertretungs-Recht. Damit wird es für Ehepartnerinnen und Ehepartner auch ohne Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung möglich, wichtige medizinische Entscheidungen zu treffen. Allerdings sind dafür enge Grenzen gesetzt und das Recht gilt auch nur maximal sechs Monate lang.

Alte Führerscheine werden ungültig

Die staatliche E-Auto-Prämie wird nach und nach abgeschafft und schon im neuen Jahr geht die Förderung bereits zurück. Für Plug-In-Hybride wird sie komplett abgeschafft. Außerdem lohnt sich ein Blick auf die eigene Versicherungspolice. Manche Kfz-Versicherungen werden deutlich teurer – andere Autofahrerinnen und Autofahrer dürfen sich über geringere Kosten freuen.

Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde und noch keinen Führerschein in Kreditkartengröße besitzt, der sollte sich bis zum 19. Januar um einen Austausch des grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins kümmern. Wer zu den betroffenen Jahrgängen gehört, aber schon einen scheckkartengroßen Führerschein besitzt, der hat noch mindestens bis 2026 Zeit, bis er oder sie umtauschen muss. Die EU will bis 2033 erreichen, dass der fälschungssichere und nicht mehr fristlos gültige Führerschein an alle Bürgerinnen und Bürger ausgegeben ist.

Immobilienbesitzer können mit neuem Förderkonzept rechnen

Nachdem im vergangenen Jahr die Ampel-Regierung ihr Förderkonzept für Neubauten und Altbausanierungen ziemlich überstürzt abgesetzt hat, wird bis März 2023 mit einem neuen Förderrichtlinien-Katalog aus dem Bundesbauministerium gerechnet. Im Fokus sollen dann vor allem erneuerbare Energiequellen und die Bestandssanierung stehen.

Außerdem dürfte noch einmal die Immobilienvererbung politisch diskutiert werden. Zum Ende des Jahres 2022 hatte eine Veränderung im Jahressteuergesetz für Ärger gesorgt: Die Schenkung oder Vererbung von Immobilien wurde wegen eines neuen Berechnungsmaßstabes für manche Familien deutlich teurer. Ob zum Ausgleich nun die steuerlichen Freibeträge angehoben werden, bleibt abzuwarten.

Geld: Mehr Netto vom Brutto

Gerade in den unteren Einkommensschichten sollen sich im kommenden Jahr die politischen Entlastungsinstrumente möglichst gut entfalten: Das Wohngeld Plus kommt und ermöglicht es deutlich mehr Menschen als bisher, einen höheren Zuschuss zu den monatlichen Fixkosten zu bekommen. Außerdem kommt nach langem Ringen das Bürgergeld, die Midijob-Grenze wird angehoben, genauso wie der Freibetrag auf die Einkommensteuer.

Auch die Renten werden angehoben, voraussichtlich um 3,5 Prozent im Westen und um 4,2 Prozent im Osten. Zusätzlich steigt noch der Sparfreibetrag, wodurch die Abgeltungssteuer (früher: Kapitalertragssteuer) erst ab Zinserträgen oder ähnlichen Gewinnen aus Geldanlagen in Höhe von 1.000 Euro erhoben wird. Und gut für alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger: Der "Mindestlohn für Azubis" kommt. Mindestens 620 Euro stehen allen im ersten Lehrjahr zu.

Verbraucher sollen finanziell entlastet werden

Im März kommt die Strom- und Gaspreisbremse – und zwar auch rückwirkend für Januar und Februar. Das ist einer der Hauptpunkte aus dem dritten Entlastungspaket – dem "Doppelwumms" – aus dem Jahr 2022. Außerdem gehört noch das 49-Euro-Ticket dazu. Hier wird damit gerechnet, dass es zum Frühjahr kommt.

Auf EU-Ebene kommt das Lieferkettengesetz, das Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten dazu verpflichtet, entlang ihrer jeweiligen Lieferketten die Einhaltung von Menschenrechten zu überwachen. Außerdem treten neue Taxonomie-Regelungen in Kraft und bestimmte Gas- und Kernenergie-Tätigkeiten gelten dann als nachhaltige Anlagefelder.

Und sonst: KulturPass, Mehrweg-Pflicht in Restaurants und eine neue Euro-Münze

Menschen, die im neuen Jahr ihren 18. Geburtstag feiern, bekommen von der Bundesregierung 200 Euro geschenkt, die sie dann mit ihrem KulturPass überall in Deutschland einlösen können. Start dieser Pilotphase ist voraussichtlich im ersten Quartal des Jahres.

Wer nach dem Theaterbesuch noch eine Portion Nudeln zum Mitnehmen bestellt, hat dann auch Anspruch auf eine Mehrweg-Verpackung. Die müssen jetzt alle Gastronomiebetriebe anbieten und gegen Pfand ausgeben. Bezahlt wird das möglicherweise schon mit einer der neuen Euro-Münzen: Kroatien tritt im neuen Jahr der Euro-Zone bei.

Was sich sonst noch ändert im neuen Jahr, darüber informiert BR24 immer monatlich.

Mit Informationen von dpa, afp und Reuters.

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