Stimmzettel für die Bundestagswahl 2021 (Symbolbild)
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Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin: Union erwägt Klage

Zu wenige Stimmzettel, lange Schlangen, Chaos: Laut dem Wahlprüfungsausschuss im Bundestag soll die Bundestagswahl in Berlin in rund jedem fünften Stimmbezirk wiederholt werden. CDU und CSU geht das nicht weit genug – sie erwägen eine Klage.

Nach der auf Antrag der Ampel-Koalition ergangenen Empfehlung für eine Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin hält die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, die CSU-Politikerin Daniela Ludwig, juristische Schritte der Union für möglich. "Wir haben noch nicht final entschieden, ob wir klagen oder nicht", sagte Ludwig im RBB-Inforadio. Sie gehe aber "sehr stark" davon aus, dass einer der Einspruchsführer klagen werde.

Bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr war es in Berlin teils zu chaotischen Szenen mit fehlenden Wahlzetteln und langen Schlangen vor den Wahllokalen gekommen. Manche Wahllokale schlossen zwischendurch oder blieben viel länger geöffnet als 18 Uhr. Entsprechend hagelte es Einsprüche gegen das Ergebnis.

Ausschuss: Wahlwiederholung in 431 Berliner Stimmbezirken

Der Wahlprüfungsausschuss hatte am Montagabend empfohlen, die Bundestagswahl in 431 der 2.256 Berliner Stimmbezirke zu wiederholen. Die Wiederholung soll mit Erst- und Zweitstimme erfolgen. Nach Informationen der Zeitung "Welt" hatten Vertreter von CDU und CSU in der Sitzung ein Sondervotum eingebracht, in dem sie sich für eine komplette Wiederholung der Zweitstimmenwahl in den sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Berliner Wahlkreisen aussprechen. Betroffen wären dann rund 1.200 von 2.256 Wahlbezirken in der Hauptstadt.

Auch CSU-Politikerin Ludwig betonte, die Union sei sich "sehr, sehr sicher", dass es viel mehr Fehler als nur in den 431 Wahllokalen gebe. "Und der fade Beigeschmack bleibt, dass man hier versucht, wirklich nur minimalinvasiv etwas wiederholen zu lassen, um möglichst viel Schaden sozusagen von sich selbst abzuwenden." Generell sagte Ludwig aber auch: "Der Wunsch ist natürlich schon, dass die Bürgerinnen und Bürger sehr schnell Klarheit darüber bekommen, wann und vor allem in welchem Umfang die Bundestagswahl in Berlin wiederholt wird."

Bundestag entscheidet am Freitag über Ampel-Vorschlag

Wie es weitergeht, entscheidet sich am Freitag. Dann soll der Bundestag über die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses entscheiden. Wann die Teilwiederholung der Bundestagswahl stattfindet, ist allerdings noch offen. Denn gegen den erwarteten Bundestagsbeschluss kann auch noch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Deshalb könnte sich eine Wiederholung bis 2024 hinziehen.

Unklar sind auch die Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestags. Sollte die Wahlbeteiligung bei der Teilwiederholung niedrig sein, könnte das zur Folge haben, dass weniger Abgeordnete aus Berlin im Bundestag vertreten sein werden.

Bundeswahlleiter: "Komplettes systematisches Versagen"

Die Zustände in Berlin rund um die Bundestagswahl sorgen seit über einem Jahr für Schlagzeilen. Bundeswahlleiter Georg Thiel sprach in seiner Analyse von einem "kompletten systematischen Versagen der Wahlorganisation". Thiel verlangte, die Bundestagswahl in sechs der zwölf Berliner Wahlkreise komplett zu wiederholen.

Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner sieht diese Bedingung jetzt als erfüllt an. Er wies darauf hin, dass sich die 431 Wahlbezirke, in denen erneut gewählt werden soll, auf alle zwölf Wahlkreise im Land Berlin erstrecken. Das gehe über den Vorschlag des Bundeswahlleiters hinaus. "Wir sagen, nur dort, wo die Wahlfehler tatsächlich stattgefunden haben, wo wir also belegen können, dass Stimmzettel gefehlt haben, dass lange Warteschlangen waren, nur dort wollen wir neu wählen", erklärte Fechner. Ihm zufolge erfolgte die Entscheidung "ohne auf Umfragen zu schielen oder zu erwägen, welcher Partei wohl die Neuwahl nützlich sein könnte".

Entscheidung über weitere Wahlwiederholungen am 16. November

Zeitgleich zur Bundestagswahl fanden in Berlin auch andere Wahlen statt – im Rückblick war das ein Grund für die Überforderung der Behörden. Auch hier hagelte es Kritik und Einsprüche. Über die Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen, die ebenfalls am 26. September 2021 stattfanden, entscheidet in der kommenden Woche der Berliner Verfassungsgerichtshof.

Mit Informationen von dpa und AFP

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