Gashahn im Keller eines Wohnhauses (Symbolbild)
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Bundeswirtschaftsminister Habeck hat wegen des Gasstreits mit Russland die Frühwarnstufe des deutschen "Notfallplans Gas" ausgerufen.

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Frühwarnung, Alarm, Notfall: Was der "Notfallplan Gas" bedeutet

Bundeswirtschaftsminister Habeck hat wegen der Eskalation mit Russland für Deutschland die Alarmstufe des "Notfallplans Gas" ausgerufen. Was folgt daraus - und welche anderen Stufen gibt es? Eine Übersicht.

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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat die zweite Stufe des "Notfallplans Gas" ausgerufen - die sogenannte Alarmstufe. Staatliche Eingriffe hat das noch nicht zur Folge. Unmittelbar höhere Gaspreise drohen mit der Alarmstufe ebenfalls noch nicht, sind aber möglich.

  • Zum Artikel: Gaskrise - Habeck ruft Alarmstufe aus

Nach dem Notfallplan gibt es drei Krisenstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe. Erst bei der dritten Stufe - der Notfallstufe - greift der Staat aktiv in die Gasversorgung ein. Haushaltskunden wären dann besonders geschützt. Was die einzelnen Stufen bedeuten und welche Maßnahmen dann getroffen werden - eine Übersicht.

Gas-Notfallplan: Frühwarnstufe galt seit Ende März

Ende März hatte das Bundeswirtschaftsministerium die Frühwarnstufe des "Notfallplans Gas" ausgerufen. Damit sollten Vorsorgemaßnahmen erhöht werden, um die Bundesrepublik gegen eine Eskalation seitens Russlands und damit eine schlechtere Gasversorgung zu wappnen.

Die Versorgungssicherheit sei aktuell gewährleistet, betonte das Bundeswirtschaftsministerium damals. Habeck sagte aber schon seinerzeit: "Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein." Hintergrund war die Forderung der Putin-Regierung, sich Gaslieferungen nur noch in Rubel bezahlen zu lassen.

Alarmstufe: Weiter keine staatlichen Eingriffe

Auf die Frühwarnstufe folgt im deutschen "Notfallplan Gas" die jetzt ausgerufene Alarmstufe. Sie tritt in Kraft, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Im aktuellen Fall handelt es sich um eine Störung der Gasversorgung, weil Russland die Liefermengen zuletzt reduziert hat.

Der Markt soll aber auch aktuell laut dem "Notfallplan Gas" noch in der Lage sein, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen. Heißt konkret: Bei der Alarmstufe gibt es weiter keine staatlichen Eingriffe.

Noch höhere Preise möglich - aber nicht sofort

Auch Gaskunden müssen offenbar Stand jetzt nicht mit sprunghaft steigenden Preisen rechnen. Versorgungsunternehmen sollen nach dpa-Informationen noch keine Möglichkeit erhalten, ihre Gaspreise nach dem Energiesicherungsgesetz zu erhöhen. Das ist gesetzlich seit dem 21. Mai möglich.

Die Ausrufung der Alarmstufe ist auch eine Voraussetzung für die Umsetzung der Pläne der Bundesregierung, vermehrt Kohle-Kraftwerke wieder ans Netz zu holen, um Erdgas bei der Stromproduktion einzusparen. Das entsprechende Gesetz soll am 8. Juli den Bundesrat passieren.

Notfallstufe: Staat greift ein, Bundesnetzagentur regelt

Bleibt als Finale die bisher nicht ausgerufene Notfallstufe. Sie tritt laut "Notfallplan Gas" in Kraft, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage. Dann müssen laut des Regelwerks "nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden", um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen - der Staat greift also ein.

Die Bundesnetzagentur wird in diesem Szenario laut Wirtschaftsministerium zum "Bundeslastverteiler". Sie regelt dann in Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen besonders geschützt - sie sind so lange wie möglich mit Gas zu versorgen. Dazu gehören Haushalte, Einrichtungen wie Krankenhäuser, Feuerwehr, Polizei - und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Gasversorgung: Täglicher Krisenstab und Sachstandsbericht

Beim Bundeswirtschaftsministerium gibt es seit Monaten einen Krisenstab, der Behörden und Energieversorger umfasst - getagt wird seit Ende März täglich. In dem Krisenstab müssen Versorger und Betreiber der Gasleitungen regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einschätzen. Die Bundesnetzagentur veröffentlich zudem täglich seit fast drei Monaten einen Sachstandsbericht.

Die Worte "Russland" oder "Krieg" kommen im 37-seitigen deutschen "Notfallplan Gas" übrigens kein einziges Mal vor. Bislang war der Notfallplan vor allem für das Szenario ausgelegt, dass der Gasverbrauch in Deutschland zu hoch wird, um komplett bedient werden zu können.

(mit Informationen von Reuters und dpa)

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