09.01.18: Die Angeklagte Beate Zschäpe (l.) sitzt im Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München neben ihrem Anwalt Mathias Grasel (r.).
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09.01.18: Die Angeklagte Beate Zschäpe (l.) sitzt im Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München neben ihrem Anwalt Mathias Grasel (r.).

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Verfassungsbeschwerde von NSU-Terroristin Zschäpe erfolglos

NSU-Terroristin Beate Zschäpe ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Laut Bundesverfassungsgericht wurde sie nicht in ihren Justizgrundrechten verletzt. Die zu lebenslanger Haft verurteilte 47-Jährige dürfte noch lange im Gefängnis bleiben.

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Die zu lebenslanger Haft verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Es sei weder dargelegt worden noch aus sich heraus ersichtlich, dass die 47-Jährige in ihren Justizgrundrechten verletzt worden sei, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Montag mit.

Zschäpe war der Meinung, die Revisionsverhandlung ihres Urteils vor dem Bundesgerichtshof (BGH) sei nicht verfassungsmäßig abgelaufen. Der BGH hatte das Urteil des Oberlandesgerichts München gegen Zschäpe als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) im August 2021 bestätigt. Zschäpe beanstandete danach insbesondere, dass der BGH ihre Revision ohne vorherige Verhandlung per schriftlichem Beschluss verworfen hatte.

Zschäpe dürfte noch lange im Gefängnis bleiben

Mit der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist endgültig klar, dass Zschäpe als zehnfache Mörderin zu lebenslanger Haft verurteilt bleibt – inklusive besonderer Schwere der Schuld.

Zschäpes Anwalt Mathias Grasel sagte dem "Spiegel", die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei "nicht sonderlich überzeugend". Er werde nun gemeinsam mit Zschäpes weiteren Anwälten Andreas Lickleder und Wolfgang Heer prüfen, ob eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sinnvoll und erfolgversprechend sei.

Jahrelange, bundesweite Mordserie des NSU

Zschäpe hatte mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt fast 14 Jahre im Untergrund gelebt. In dieser Zeit verbreiteten die NSU-Terroristen unerkannt Angst und Schrecken: Zwischen September 2000 und April 2007 ermordeten die beiden Männer acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin.

Wer hinter der bundesweiten Serie von Morden, Anschlägen und Raubüberfällen stand, wurde erst bekannt, als sich Mundlos und Böhnhardt 2011 das Leben nahmen, um ihrer Festnahme zu entgehen. Zschäpe zündete daraufhin wie vereinbart die gemeinsame Wohnung an, verschickte ein Bekennervideo und stellte sich.

Zschäpe selbst wohl nicht an Tatorten – trotzdem Mittäterin

Die größte juristische Frage war immer, ob das Münchner Oberlandesgericht Zschäpe zu Recht für all diese Taten als vielfache Mörderin mitverantwortlich gemacht hat. Denn es gibt keinen Beweis, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Der BGH hatte im vergangenen Jahr nach monatelanger Prüfung keine Bedenken. Zschäpe habe alle Taten mitgeplant, die Abwesenheit ihrer Komplizen gedeckt und für die Veröffentlichung des wichtigen Bekennervideos bereitgestanden: "Sie übte daher eine wesentliche Funktion aus, von der das Gelingen des Gesamtvorhabens abhing."

Mit Informationen von dpa

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